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Aprilscherze bei der Arbeit: Wo der Spaß aufhört

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Witzigkeit kennt keine Grenzen, oder vielleicht doch? Welche Scherze am 1. April im Arbeitsumfeld erlaubt sind, und wo der Spaß dann doch aufhört, erklärt Rechtsanwalt Jochen Grünhagen im Interview

Zur Person

Jochen Grünhagen ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

Herr Grünhagen, ein bisschen Spaß muss am 1. April sein, doch gilt das auch im Arbeitsumfeld? Rechtlich ist es entscheidend, dass der Scherz auch als Scherz erkennbar ist. Wenn Sie Ihrem Chef sagen, Sie können heute nicht zur Arbeit kommen, weil Sie von Aliens entführt wurden, dann wird er merken, dass das nicht ernst gemeint ist. Vermutlich wird er darauf bestehen, dass Sie trotzdem erscheinen und nicht sagen: »Okay, Sie sind verhindert, weil Sie im Weltraum unterwegs sind.« Insgesamt ist das aber ein gar nicht so leichtes Thema, denn das Scherzhafte und das Rechtliche sind zwei Kategorien, die sich nur begrenzt vertragen. Humorfrei ist das Recht allerdings auch nicht.

Inwiefern? Es gibt ein paar lokale Besonderheiten. Zum Beispiel beim Altweiberfasching im Rheinland. Da gibt es die Tradition, den Herren den Schlips zu durchschneiden. Manche finden es aber ganz und gar nicht lustig, wenn ihre teuren Seidenkrawatten ruiniert werden – und klagen. Vor Gericht haben die Betroffenen nicht immer recht bekommen. Manch ein Amtsrichter war der Meinung, wer in Karnevalshochburgen wie zum Beispiel Köln am Weiberdonnerstag eine Krawatte trägt, der muss einfach damit rechnen, dass sie abgeschnitten wird. Diese Rechtsprechung ist aber die absolute Ausnahme und lässt sich nicht auf den 1. April anwenden.

Hatten Sie schon einmal den Fall, dass ein schlechter Scherz vor Gericht landete? Ja, da hatte ein Mitarbeiter einen Kollegen mit einem Elektroschocker erschreckt. Er hielt das Gerät direkt neben das Ohr des Kollegen und schaltete es ein. Das knackte so laut, dass der vor Schreck aufsprang und sich dabei am Fuß verletzte. Keine schlimme Sache, nur eine Muskelzerrung, aber für den Witzbold endete die Geschichte mit einer verhaltensbedingten Kündigung. Das Arbeitsgericht in Nürnberg wertet das als »groben Unfug«. Wenn Menschen verletzt oder geschädigt werden, braucht man nicht auf das Verständnis vom Arbeitgeber oder Richter hoffen.

Woher soll ich aber wissen, wie jemand auf einen Scherz reagiert? Das ist schwierig, daher sollten Sie am besten auch nur Leute veräppeln, bei denen Sie einschätzen können, wie sie damit umgehen. Denn grundsätzlich muss man das »Opfer« immer so nehmen, wie es ist. Also, wenn jemand sehr sensibel reagiert, dann können Sie nicht sagen: »War doch nur ein Witz, stell dich nicht so an!« Und nur weil Sie etwas lustig finden, bedeutet das nicht, dass das beim Gegenüber auch so ankommt. Absolutes No-Go sind Witze über sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft oder auch Transsexualität. Da hört der Spaß auf, und Arbeitgeber und Gerichte kennen meist kein Pardon.

Welche Witze darf ich denn dann überhaupt machen? Tja, wenn Sie einen Juristen wie mich fragen, kann ich nur sagen: Ein akzeptabler Scherz wurde im Voraus angekündigt, ist völlig eindeutig als Scherz erkennbar und in keiner Weise dazu geeignet, Schäden hervorzurufen…

…also, nicht lustig? Juristen sind nicht unbedingt lustig (lacht). Wir sind eben Bedenkenträger. Wenn aber alles juristisch immer hundertprozentig korrekt laufen würde, dann wäre die Welt ziemlich humorlos. Zum Glück sieht die Realität aber meistens etwas anders aus.

Wie sollen sich die Menschen am 1. April nun auf der Arbeit verhalten? Am besten Urlaub nehmen und an dem Tag zu Hause bleiben (lacht). Nein, im Ernst: Wenn Sie davon ausgehen können, dass sich niemand durch Ihre Witze gekränkt fühlt und Sie keine Schäden verursachen, sind Sie auf der sicheren Seite. Oder Sie machen einfach Scherze auf Ihre eigenen Kosten. Solange jeder über sich selbst lachen kann, ist alles in Ordnung.

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Text    Verena Haart-Gaspar
Fotos  iStock/Fotokita, privat

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Tierische Schäden: Ich glaub’, mich tritt ein Pferd

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Wenn sich Mensch und Tier ins Gehege kommen, kann es teuer werden. Manche Geschichten klingen dabei zu kurios, um wahr zu sein. Einige lehrreiche Versicherungsfälle

»Sh… happens«
… ist eine neue Serie auf 1890 digital, in der wir über kleine und große Missgeschicke berichten. Als Versicherer kennt sich die Allianz damit aus, wenn etwas schief läuft – und ist verlässlich für ihre Kunden da.

Bei dem Schäferhund, der in Franken in einem Karpfenteich wilderte, muss es sich um einen ganz besonderen Feinschmecker gehandelt haben. Rund 40 Leckerbissen schwammen direkt vor seiner Schnauze herum, doch der Hund angelte sich ausgerechnet die dicksten Fische im Teich: drei Koi-Karpfen, die erlesensten Fische überhaupt. Die japanischen Edelfische waren zusammen rund 17.000 Euro wert. War ziemlich teuer, dieses Sashimi.

Wenn Tiere zum Versicherungsfall werden, klingen die dazugehörigen Akten oft wie das Drehbuch einer Komödie oder eines Horrorfilms: Ein Seehund beißt einen Strandgänger in den Hintern. Ein Schwein versetzt beim Füttern einem Bauern einen wuchtigen Kopfstoß. Eine Elster reißt eine Fleischwunde ins Gesicht eines Spaziergängers. Eine Maus schnappt zu, als ein Tierfreund sie vor einer Katze retten will. Ein Baby-Hai beißt einen Fischer in den Zeh.

Giraffe im Auto

Eine recht kuriose Geschichte erlebte auch ein Allianz Kunde, der gemeinsam mit Freundin und Kind mit offenem Seitenfenster durch den Serengeti-Park Hodenhagen bei Hannover fuhr. Während eines kurzen Stopps steckte plötzlich eine Giraffe ihren Kopf in den Wagen, um an im Fußraum liegendes Obst zu gelangen. Das Tier erschrak ebenso sehr wie die Autoinsassen. Es versuchte, den Kopf zurückzuziehen, blieb jedoch mit den Hörnern am Türrahmen hängen. Erst nach einigem Hin und Her gelang es der Giraffe, den Kopf wieder aus dem Fahrzeug zu ziehen. Die Familie beendete daraufhin ihren Ausflug, kam ansonsten aber mit dem Schrecken davon. Die Allianz ersetzte den Schaden an der Tür, immerhin mehrere Tausend Euro.

Zu einem Schaden von 3.600 Euro kam es, als in der Nähe von Dessau ein Ziegenbock seinen vermeintlichen Feind mit sich selbst verwechselte. Nachdem das kopfstarke Tier ausgebüxt war, näherte es sich einem großen Möbelhaus und blieb dann wie angewurzelt vor der großen Schaufensterscheibe stehen. Darin sah es sich selbst und fixierte wutentbrannt sein Spiegelbild. Mit gesenkten Hörnern stürmte der Ziegenbock los – die Scheibe zersprang in 1000 Stücke.

###CustomElementStart###sidebar-post-teaser###{"postId":3174,"title":"\u00bbAus, Waldi, sitz!\u00ab Und wenn das Tier nicht h\u00f6rt?","slug":"__trashed-2","excerpt":"Halter haften f\u00fcr ihre Tiere: Deswegen bietet die Allianz eine neue Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro sind Sie gegen finanzielle Folgen abgesichert.","content":"\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nAuch wenn der Hund oder das Reitpferd noch so gut erzogen oder friedfertig ist: Ein Sach- oder Personenschaden ist trotzdem schnell verursacht, und private Halter haften fu\u0308r ihre Tiere. Die neue Tierhalter-Haftpflichtversicherung (THH) der Allianz schu\u0308tzt vor den finanziellen Folgen bei Personen-, Sach- und Vermo\u0308gensscha\u0308den. Insgesamt deckt der Premium-Tarif etwa eine Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen Euro fu\u0308r alle versicherten Scha\u0308den ab. Der Schutz gilt rund um die Uhr \u2013 auch dann, wenn sich der Halter mit dem Tier zum Beispiel im Ausland aufha\u0308lt. Und er greift auch, wenn das Tier eine gemietete oder gepachtete Immobilie beziehungsweise Teile davon bescha\u0308digt. Neu: Im Rahmen des neuen Privatschutz ist seit November 2020 auch die neue THH abschlie\u00dfbar.\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n###InnerCustomElementStart###inform-teaser###{}###InnerCustomElementEnd###\n\n","informTeaser":{"title":"Mehr zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung","text":"","isMail":false,"link":"https:\/\/www.allianz.de\/recht-und-eigentum\/tierhalterhaftpflicht\/","newTab":false,"btn":"Jetzt informieren","btnColor":"#F86200"},"tags":[]}###CustomElementEnd###

Häufiger als Unfälle mit Giraffen oder Ziegenböcken sind Zusammenstöße mit Rehen, Hirschen, Feldhasen, Luchsen oder Füchsen, dem sogenannten Haarwild. 2019 registrierten die deutschen Versicherer rund 295.000 solcher Unfälle – das sind mehr als 800 pro Tag. Insgesamt verursachten die Tiere Schäden in Höhe von mehr als 885 Millionen Euro.

Aber auch zu anderen Zusammenstößen kann es im Straßenverkehr kommen. So lief einem 30-jährigen Autofahrer ein ausgebüxtes Känguru vor den Kühler – nicht in Australien, sondern in der Oberpfalz wohlgemerkt. Das Beuteltier war einem 49-jährigen Zoohändler entwischt, dem es nicht gelang, es wieder einzufangen. Auf der Flucht hüpfte das Tier vor das Auto des jungen Mannes. Das Känguru kam mit dem Schrecken davon, der Fahrer mit einem Blechschaden.

Wer im Straßenverkehr jedoch mit einem Känguru oder dem eher in Deutschland ansässigen Rind oder Schaf kollidiert, kann nicht immer auf die Entschädigung seines Versicherers hoffen. In den Allianz Autotarifen spielt es hingegen keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit jeglichem Tier entstehen – also auch mit sprunghaften Kängurus oder halsstarrigen Giraffen.

Elch ausgewichen – und Bär angefahren

Oder mit einem herrenlosen Kamel, wie es einem deutschen Entwicklungshelfer auf einer kenianischen Schotterpiste passierte. Das Tier schoss aus dem Gebüsch auf die Straße und lief gegen den Jeep des Deutschen. Windschutzscheibe und Karosserie des Fahrzeugs wurden bei dem Zusammenprall nahe einer Brücke stark beschädigt. Die Allianz regulierte den Schaden über ihre Auslandsabteilung in Frankfurt innerhalb weniger Tage. Für das Kamel endete der Unfall allerdings tödlich.

Glimpflicher ging ein Unfall für einen Elch in Norwegen aus. Ein Autofahrer war gegen Mitternacht auf einer Landstraße unterwegs und konnte ihn gerade noch rechtzeitig erkennen. Reaktionsschnell wich der Fahrer dem Elch aus – und fuhr geradewegs in einen Bären hinein, der ein paar Meter weiter am Straßenrand stand. Der Fahrer hatte sein Auto schon stark abgebremst, sodass der Bär nur leicht verletzt wurde.

Es sind aber nicht immer nur die Tiere, die am Ende als die Leidtragenden dastehen: In einem Wald bei Grodno in Belarus hatte ein Jäger einen Fuchs angeschossen und plante, ihn mit dem Gewehrkolben von seinem Leid zu erlösen. Reflexartig schlug das Tier mit der Pfote – und traf dabei ausgerechnet den Abzug der Waffe. Die Kugel durchschlug den Oberschenkel des Jägers. Während der Mann in eine Klinik gebracht werden musste, konnte der nur leicht verletzte Fuchs entkommen.

Noch so ein Problemtier: das Wildschwein. Jagdpächter sind nämlich dafür verantwortlich, dass deren Bestand nicht zu groß wird. Wenn eine fahrlässig große Rotte das benachbarte Kartoffelfeld eines Bauern umpflügt, muss der Jagdpächter unter Umständen dafür haften. An einem Schaden, den ein Wolf anrichtet, trägt ein Jagdpächter dagegen keine Mitschuld.

Kamel rammt Spaziergängerin

Wenn kleine Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen einen Schaden verursachen, übernimmt den die Privathaftpflichtversicherung. Für Hunde und Pferde sind aber in einigen Bundesländern spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Weshalb das sinnvoll ist, zeigt der Fall einer Pferdebesitzerin, deren Gestüt in der Nähe einer Landstraße lag.

Nach einem Ausritt hatte sie den Riegel der Pferdebox nicht richtig geschlossen. Das Pferd konnte die Tür aufdrücken und brach aus. Auf der Straße kollidierte es mit einem Auto, ein weiterer Wagen fuhr auf den ersten auf. Der eine Autofahrer ist seither querschnittsgelähmt, der andere konnte ein halbes Jahr lang nicht arbeiten. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten und Sachschaden summierten sich auf 620.000 Euro.

Im Extremfall können sich Tierhalter strafbar machen, wenn sie ihre Tiere nicht unter Kontrolle halten. In Teltow bei Potsdam wurde eine Spaziergängerin von einem Kamel umgerannt. Das Tier war bereits zum zweiten Mal aus einem Wanderzirkus ausgebrochen. Der Besitzer bekam das Kamel wieder – zusammen mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Auch der Fall des fränkischen Schäferhundes, der drei Koi-Karpfen verspeist haben soll, beschäftigte am Ende ein Gericht. Der Hundehalter hatte zwar eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die aber weigerte sich zu zahlen, weil keine Fischköpfe, Gräten oder sonstige Reste der Fische zu finden waren. Den delikaten Fall entschied dann das Landgericht Coburg. Der als Zeuge aufgerufene Fischhändler konnte sich dann aber auch nicht mehr daran erinnern, die Fische jemals verkauft zu haben. Für die Richter war das zu viel Anglerlatein auf einmal, weshalb sie den Versicherer von der Zahlungspflicht befreiten.

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Text 
                   Daniel Aschoff, Chelsea Walpert
Illustrationen  Anja Stiehler, Veronika Kieneke