26.05.2021

Haarige Sache: schrecklich schöne Friseurbesuche

Ein Loch in die Frisur geschnitten, der Ohrring rausgerissen oder die Mähne versehentlich grün gefärbt: Auch beim Friseur läuft nicht immer alles glatt, wie ein Blick in die Akten der Allianz Schadenabteilung verrät. Einige Versicherungsfälle zum Haare raufen

Gerade im Lockdown sehnten sich viele zu ihm zurück: zum Friseur. Dank Hygienekonzept mag hier gesundheitlich alles gut gehen, doch andere Dinge können so richtig schieflaufen. Manche Kunden machen beim Friseur unangenehme Erfahrungen, die manchmal sogar schmerzhaft enden. 

Denn auch wenn beim Hantieren mit Schere und Messer Vorsicht geboten ist, geht das Styling beim Friseur auch mal daneben: So schnitt beispielsweise ein bei der Allianz versicherter Friseur seinem Kunden versehentlich in die Ohrmuschel. Laut behandelndem Arzt trug der Geschädigte eine Schnittwunde davon, die zwar nicht genäht werden musste, für die er aber letztlich mit Schmerzensgeld entschädigt wurde. 

Auch bei einem anderen Friseurbesuch litt das Ohr: Beim Entfernen von Haaren mittels Barbiertechnik hielt der Friseur die Flamme versehentlich zu lange an Ohr und Hals des Kunden – einem bekannten DJ in seiner Region. Die Unaufmerksamkeit führte zu einer Verbrennung zweiten Grades und einer Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten für zehn Tage. Die Allianz zahlte Schmerzensgeld und erstattete zudem den Verdienstausfall des DJ. 

Doch auch ohne Schere und Flamme kann es beim Friseur zu Versicherungsfällen kommen. So wünschte sich eine 30-jährige Kundin eine schicke Dauerwelle für ihre langen Haare. Der Friseur verwendete allerdings ein zu starkes Mittel, sodass die Haare verfilzten. Die unschöne Konsequenz: Die Haare mussten abgeschnitten werden und statt langer Lockenpracht bekam die Kundin eine Kurzhaarfrisur. Die Allianz zahlte hier ein Schmerzensgeld. 

Ein weiterer Blick in die Schadenakten der Allianz verrät: Schicke Kleidungsstücke sollten beim Friseurbesuch besser zu Hause im Schrank bleiben. Denn in der Nähe von Stuttgart tropfte einer Kundin beim Haare färben trotz Schutzumhang rote Farbe auf die hochwertige Seidenbluse. Zwar erstattete die Allianz die Bluse im Wert von 199 Euro, allerdings stammte das Kleidungsstück nicht aus der aktuellen Kollektion und konnte daher nicht wiederbeschafft werden. 

Auch Accessoires geraten unter Umständen in Mitleidenschaft: Beim Öffnen des Umhangs ihrer Kundin zerriss eine Friseurin beispielsweise versehentlich deren goldene Halskette. Glücklicherweise konnte die Kette repariert werden, die Allianz übernahm die Rechnung.

Text     Chelsea Walpert
Fotos   iStock / powerofforever

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