10.02.2021

Reiserücktritts-Schutz: zu Hause gestrandet

Ist ein Reiseabbruch wegen der Pandemie eigentlich versichert? Allianz Travel bietet seit Kurzem für ausgewählte Reiseschutz-Produkte einen erweiterten »COVID-19-Schutz« an. Innerhalb des Reiserücktritt-Vollschutzes für eine Reise und nicht für den Tarif Jahresreiseschutz gilt nun: Kostenübernahme im Quarantänefall. Kunden sind auch dann versichert, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, die versicherte Person aber selbst nicht erkrankt ist.

Dies gilt sowohl für Stornierungen im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung als auch bei Reiseabbruch, falls eine persönliche Quarantäne am Urlaubsort angeordnet wird. Weiterhin geleistet wird bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Allianz Travel Reisekrankenversicherung, wenn eine COVID-19-Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird, auch wenn allgemein ein Ausschluss von Pandemien und Epidemien eingeführt wird. Dies wird in Zukunft klarer in den Versicherungsbedingungen dargestellt.


Illustration
  Veronika Kieneke

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