20.12.2023

Oh, du Unerfreuliche

Gerichtsstreit bringende Weihnachtszeit: Wir haben die Akten der Allianz Rechtsschutzversicherung durchgesehen und erkannt, dass nicht jeder Advent besinnlich bleibt. Einige Konflikte in Tannenbaum-Nähe enden vor Gericht. Fünf echte Fälle aus gegebenem Anlass 

Fall 1: Ausgerutscht

Rechtzeitig alle Weihnachtsgeschenke zu besorgen, ist der Schlüssel zu einem entspannten Advent. Denkt auch Sabine K., als sie von einem erfolgreichen Einkaufsbummel mit der S-Bahn nach Hause fährt. Als dann noch Schnee vom Himmel fällt, scheint die Vorweihnachtszeit perfekt. Doch die weiße Pracht wird ihr schnell zum Verhängnis. Sie rutscht auf dem noch nicht gestreuten Bahnsteig aus und bricht sich das Bein. Die Folge: zwei schmerzhafte Wochen im Krankenhaus und ein zusätzlicher Rechtsstreit mit dem Betreiber der S-Bahn. Der weist nämlich alle Verantwortung von sich – da der Schnee plötzlich einsetzte, sei es nicht seine Verpflichtung, den Bahnsteig sofort zu streuen. Außerdem hätte Sabine K., so der Betreiber, einfach nicht genug aufgepasst. Das lässt Frau K. nicht auf sich sitzen, zu Recht: Ein Gericht spricht ihr Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Fall 2: Abgerutscht

Warum nur andere an Weihnachten beschenken und nicht auch sich selbst, denkt sich Max E.? Also erfüllt er sich pünktlich zum Fest einen Herzenswunsch und kauft einen Oldtimer. Den will er am 2. Weihnachtsfeiertag seinen Verwandten vorführen, fährt damit zum Familientreffen und parkt vor einem Einfamilienhaus. Da es in den Vortagen viel geschneit hat, löst sich eine Dachlawine und richtet bei dem Oldtimer erheblichen Schaden an. Max E. verlangt daraufhin Schadensersatz, doch die Hausbesitzer sehen die Schuld nicht bei sich: Sie seien nicht für den Schnee auf ihrem Dach verantwortlich. Max E. schaltet daraufhin seinen Anwalt ein, und der verhilft ihm schließlich zur Erstattung der Reparaturkosten.

Fall 3: Durchgerutscht

Von O bis O – also Oktober bis Ostern –, so lautet der Merkspruch für die Umstellung auf Winterreifen. Wem dieser Termin durchrutscht, muss mit Gefahren rechnen, wie der nächste Fall zeigt. Weil ein Autofahrer nach einer schneereichen Nacht trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist, kann er bei einer roten Ampel nicht rechtzeitig bremsen und kracht in den vor ihm fahrenden Bus. In diesem befindet sich Luis S., der durch den Aufprall stürzt und sich dabei seinen Arm bricht. Deswegen verlangt er nun Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Autofahrer. Der sieht die Schuld nicht bei sich: Da seine Reifen auf der schneebedeckten Straße ausrutschten, sei der Unfall durch höhere Gewalt entstanden. Luis S. schaltet seine Anwältin ein, doch auch die Ankündigung einer Klage kann den Autofahrer nicht von seiner Meinung abbringen. Ein Gericht spricht Luis S. schließlich Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Zudem wird der Autofahrer noch zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg verurteilt. 

Fall 4: Anwalt eingeschaltet

Viele Menschen gehen mit besonders liebevoller Sorgfalt auf die Suche nach Weihnachtsgeschenken. Umso ärgerlicher, wenn man nach der Bescherung feststellen muss, dass das Geschenk sich nicht in einwandfreiem Zustand befindet. So geschehen bei einem Kaschmirpullover, bei dem während der Bescherung ein Loch entdeckt wird. Das Problem soll schnell durch einen Umtausch gelöst werden, doch der Onlinehändler weigert sich und will auch nicht den Kaufpreis erstatten. Das Loch sei erst nach dem Verkauf entstanden. Es muss erst wieder ein Anwalt eingeschaltet werden, um den Onlinehändler umzustimmen. 

Fall 5: Handy ausgeschaltet

Weihnachtsurlaub als besinnliche und erholsame Zeit zwischen den Jahren, das hat auch Nina M. geplant und deswegen ihr Diensthandy bei Urlaubsantritt ausgeschaltet. Ihr neuer Chef verlangt allerdings permanente Erreichbarkeit, auch im Urlaub. Nina M.s bewusste Entscheidung gegen seine Forderung ist für ihn Grund genug, sie zu entlassen. Pünktlich zu Heiligabend findet Nina M. also die Kündigung in ihrem Briefkasten. Da sie auf ihr Recht auf Erholung besteht, geht sie gerichtlich gegen die Kündigung vor und gewinnt. Die Kündigung muss zurückgezogen werden. Da Nina M. aber nicht in einem solchen Arbeitsklima tätig sein will, lässt sie mithilfe ihres Anwalts ihren Arbeitsvertrag aufheben und erhält außerdem noch eine Abfindung. 

Text Melanie Kiefersauer
Illustrationen Elsa Klever

Das könnte Sie auch interessieren