Muss der Hundebesitzer zum Arzt, rechnet dieser auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die Abrechnung läuft über die Krankenkasse, so dass die Höhe der Gebührensätze und der Rechnung selten einsehbar sind. Die GOT ist die Gebührenordnung für Tierärzte. In dieser stehen die einfachen Gebührensätze, welche jedoch auch schnell das 4fache (z.B. bei einem Notfall) betragen können. In der GOT stehen alle Leistungen aufgelistet, welche zusammengerechnet mit dem jeweiligen Gebührensatz vervielfältigt werden. Die Abrechnung erhalten Sie als Privatrechnung.
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