# Als Beamter auf Widerruf (z.B. Beamtenanwärter) oder Beamter genießen Sie besondere Vorteile: Vom Dienstherren erhalten Sie im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfeleistungen (Beihilfe) für entstandene Kosten.
# Die Höhe der Beihilfe, d.h. der Beihilfebemessungssatz, ist im Beihilferecht des Bundes und jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der jeweiligen Länder regeln das Beihilferecht. Abgedeckt wird allerdings nur ein Teil der Krankheitskosten. Es entstehen zum Teil hohe Restkosten.
# Diese Restkosten können Sie mit den Beihilfetarifen und gegebenenfalls den Beihilfeergänzungstarifen der Allianz vollständig schließen und bis zu 100 Prozent absichern.
# Die Allianz bietet: Hohe Sicherheit für Ihre Beiträge durch Finanzstärke, bis zu 50 % Beitragsrückerstattung und viele flexible Zusatzbausteine wie Einbett- und Zweibettzimmer.
# Beihilfeberechtigt sind Sie, wenn und solange Sie zum Beispiel Dienstbezüge, Amtsbezüge oder Anwärterbezüge erhalten.
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