Dienstunfähigkeit

Warum ist die Dienstunfähigkeit so wichtig?

Wer verbeamtet wird, hat mit dem Wissen um den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit einen wesentlichen Vorteil, wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht. Beamte gelten zwar gemeinhin als bestens versorgt, wenn es um die Absicherung von Ruhestand oder Krankheit geht. Im Falle einer Dienstunfähigkeit gilt das grundsätzlich auch, aber erst nach einigen Jahren im Dienstverhältnis auf Lebenszeit. Als Beamte auf Widerruf oder Probe können sie ohne Versorgungsansprüche entlassen werden und in den ersten Jahren als Beamte auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.

Ist ein Beamter auf Lebenszeit für längere Zeit wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner Tätigkeit nachzugehen, darf ihn der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Liegt ein anderer Beamtenstatus vor, kann er das Beamtenverhältnis auch beenden.
So haben Beamte auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren und reicht bei jüngeren Beamten oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebensunterhalt für den Fall der Dienstunfähigkeit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine private Einkommensvorsorge kümmern.

  • "Echte DU": Dienstunfähigkeitsbescheinigung des Dienstherren wird anerkannt!
  • Konstanter Beitrag über die gesamte Laufzeit
  • Rentenhöhe in 2 Leistungsphasen wählbar

Für wen ist die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung geeignet?

Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist geeignet für junge Beamte und Beamtenanwärter (BaW, BaP) ohne Versorgung durch den Dienstherrn, Beamte in der Dienstzeit, um Versorgungslücken zu schließen und für Studenten, die die Beamtenlaufbahn anstreben.

Was heißt "Echte DU"?

Jetzt geht es um Klauseln und um Bedingungen. Eine gute Dienstunfähigkeit erkennt man daran, dass diese tatsächlich ein vereinfachtes Leistungsanerkenntnis darstellt und auf ein eigenen Prüfrecht verzichtet, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Nur dann handelt es sich um eine "echte DU"!
Es gibt DU-Versicherungen, bei denen der Versicherer noch einmal selbstständig prüfen kann, ob tatsächlich eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Kommt der Versicherer zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, wird nicht geleistet.
Im Bestfall besteht eine "Echte DU"-Klausel und zusätzlich noch eine Günstigerprüfung für den Leistungsfall. Die Günstigerprüfung wird in der nächsten Frage erläutert.

Was ist die Günstiger-Prüfung?

Es kann passieren, dass Beamte zwar nach Bedingungen der klassischen Berufsunfähigkeit berufsunfähig sind, der Dienstherr sie aber trotzdem nicht für dienstunfähig erklärt und die Betroffenen stattdessen auf einen anderen Posten versetzt.
In solchen Fällen greift die Günstiger-Prüfung, da der Betroffene in diesem Fall trotzdem Anspruch auf Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung hat, weil der Versicherer dann einfach gemäß BU-Bedingungen prüft. Kann die vorher ausgeübte Tätigkeit nur noch zu weniger als 50% ausgeübt werden, wird die vereinbarte Leistung gezahlt, auch ohne Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherren.

Was sind die 2 Leistungsphasen?

In der Regel besteht vor allem zu Beginn der Beamtenlaufbahn eine große Versorgungslücke, da zu diesem Zeitpunkt keinerlei gesetzliche Ansprüche vorhanden sind! Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass aber mit zunehmender Dienstzeit, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit und die zugehörige Wartezeit erfüllt sind, eine Teilversorgung durch den Dienstherrn zur Verfügung steht.
Ab dem Moment beginnt die 2. Phase in der der Leistungsanspruch der DU-Versicherung reduziert werden kann. Das spart Beitrag und man ist trotzdem zusammen mit den Ansprüchen gegenüber dem Dienstherrn umfassend abgesichert.

Kann man seine Rentenhöhe anpassen?

Ja. Wenn sich später die Lebenssituation ändert z.B. durch Heirat, Geburt eines Kindes, oder Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe, lässt sich die Höhe der Rente nachträglich anpassen (sogenannte Nachversicherungsgarantie). Beim Wechsel ins Angestelltenverhältnis fällt die DU einfach raus und man ist automatisch versichert mit einer Berufsunfähigkeit.

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