Gestaltung der betrieblicheren Altersversorgung für die Mitarbeiter der Antonius-Apotheke in Sankt Augustin
Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Durch den 2012 geschlossen Tarifvertrag der Apotheken zur betrieblichen Altersversorgung partizipieren Sie als Apothekerin sowie MTA durch im Tarifvertrag fest geregelte Zuschüsse.
Ihr Arbeitgeber, die Antonius-Apotheke, unterstützt Sie als Mitarbeiter zudem über den im Tarifvertrag geregelten Rahmen hinaus mit einem festen, monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 €.
- Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge innerhalb gesetzlicher Grenzen
- Einfach und flexibel
- "Hartz-IV-sicher": Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher
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