Herausforderung rund um die betriebliche Altersversorgung

Die Bundesregierung hat umfassende Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen-das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Das BRSG wird am 01.01.2018 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter zu verbreiten.

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge innerhalb gesetzlicher Grenzen
  • Einfach und flexibel
  • "Hartz-IV-sicher": Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher

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