bAV - aus der Praxis

Ein bAV­-Experte der Allianz berichtet aus seiner täglichen Beratungspraxis, wie Unternehmen – ob tarifgebunden oder nicht – jetzt handeln sollten, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Eigentlich hatte es das Unternehmen aus Unterfranken, bei dem der Berater kürzlich die bestehende Betriebsrenten­-Vereinbarung prüfte, ja gut gemeint: Jeder Mitarbeiter, der mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fürs Alter sparte, bekam vom Arbeitgeber einen Bonus von 50 Euro. „Eine faire Geste“, sagt er,: „Allerdings hätte diese Formulierung bald zu unerwünschten Effekten führen können. Denn mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hätte auf das Unternehmen ab 2019 zusätzliche Kosten zukommen können.“

Die Reform der Betriebsrente sieht vor, dass Unternehmen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. „Weil die 50 Euro, die das Unternehmen seiner Belegschaft zahlte, in der Vereinbarung nicht als Zuschuss wegen der Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung formuliert waren, hätte es bald heißen können: 50 Euro und zusätzlich 15 Prozent der Entgeltumwandlung“, erklärt der bAV­-Experte.

In unserem Fachartikel zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss finden Sie ein Rechenbeispiel.

Für viele Unternehmer und HR-­Verantwortliche sind die Auswirkungen der bAV­ Reform auch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch immer eine Blackbox.

Wichtig aus Sicht der Unternehmensberater bAV der Allianz:
„Es zeigt sich, dass wir gut daran getan haben, bereits das Gesetzgebungsverfahren früh zu begleiten und eine eigene BRSG­-Themenseite im Internet mit allen wichtigen Informationen anzubieten, auch wenn der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst auf den letzten Drücker ins neue Gesetz geschrieben wurde.“

  • Höchste Zeit, sich mit dem neuen Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge auseinanderzusetzen:
  • Ab 2019 sieht die bAV-Reform einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente vor.

Detaillierte Informationen

Video: Fachkräftemangel: Arbeitgeberzuschuss als Chance

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