Nach seiner Zweckbestimmung soll der Ehepartnerzuschlag dem Aufbau einer angemessenen Altersversorgung der mitausreisenden Partner dienen. Hiermit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mitausreisende Partner auf Grund der weltweiten Versetzbarkeit der Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes oft auf eine eigene, durchgängige berufliche Karriere verzichten müssen.
Zur Beratung und Vertragsgestaltung wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner, Herrn Götz-Albrecht von Foerster,
Allianz Vertretung am Auswärtigen Amt.
staatlich gefördert durch EPZ
steuerlich absetzbar
einfache Abwicklung
Hausvogteiplatz 11
10117 Berlin
Mo: | 09:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Mi: | 09:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Do: | 09:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Fr: | 09:00 - 14:00 Uhr |