Sichern Sie sich den Ehepartnerzuschlag

Nach seiner Zweckbestimmung soll der Ehepartnerzuschlag dem Aufbau einer angemessenen Altersversorgung der mitausreisenden Partner dienen. Hiermit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mitausreisende Partner auf Grund der weltweiten Versetzbarkeit der Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes oft auf eine eigene, durchgängige berufliche Karriere verzichten müssen.
Zur Beratung und Vertragsgestaltung wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner, Herrn Götz-Albrecht von Foerster,
Allianz Vertretung am Auswärtigen Amt.

  • BBesG-konforme „MAP-Rente“ für mitausreisende Ehepartner
  • staatlich gefördert durch EPZ

Detaillierte Informationen

Downloads und Links

Es lohnt sich für Sie!

staatlich gefördert durch EPZ

steuerlich absetzbar

einfache Abwicklung

Unsere Öffnungszeiten

Mo:09:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
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