Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt lediglich eine monatliche Rente, jedoch keine umfassende Kapitalleistung. Sie leistet nur bei Unfällen während der Arbeit und dem Arbeitsweg. Selbstständige, Hausfrauen oder Rentner haben keinen gesetzlichen Schutz.
Die Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen Sie eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden.
Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad).
Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad: Verlust eines Daumens entspricht z.B. einem Invaliditätsgrad von 20%, eine Querschnittslähmung bedeutet 100% Invalidität.
Wie viel die Unfallversicherung kostet, legen Sie selbst fest. Der Beitrag ergibt sich aus der Höhe der Versicherungssumme und dem gewählten Leistungsumfang.
Auch wer schon eine Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung hat, für den ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da sie zusätzlich leistet.
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