erfi-Rente

Ihr Wohlbefinden liegt uns sehr am Herzen, hierfür möchten wir auch Verantwortung übernehmen und helfen Ihnen als Arbeitgeber dabei, dass Ihre Arbeitskraft ausreichend abgesichert ist und Sie auch fürs Rentenalter vorsorgen können.

Profitieren Sie als erfi-Mitarbeiter von unserem Gruppenvertrag mit Firmenkonditionen und kommen Sie in den Genuss der erfi-Rente mit erfi-Zuschuss plus VWL als arbeitgeberfinanzierten Beitrag zur erfi-Rente.

Sie können zusätzlich Ihre Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine KörperSchutzPolice mit erfi-Zuschuss absichern, das besondere, es kostet Sie netto nur die Hälfte und es gibt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge innerhalb gesetzlicher Grenzen
  • Einfach und flexibel
  • "Hartz-IV-sicher": Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher

Rechnen Sie selbst

Das Rechenbeispiel zeigt: Von 50 € Bruttogehalt, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, übernimmt der Staat ungefähr die Hälfte.

50
100
150
240

126
Ihre lebenslange Rente mit 67 Jahren ³

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Berechnungsgrundlage

1 Beiträge mtl. bis zu 276 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei (Stand 2020) plus ggf. 276 EUR mtl., die steuerfrei sind. Bestehende betriebliche Altersversorgung wird ggf. auf die Höchstbeträge angerechnet. Die Entgeltumwandlung kann zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirken. Die Leistungen sind individuell zu versteuern – der Steuersatz ist meist geringer als im aktiven Arbeitsleben. Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.

2 Eckdaten: AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985), monatliches Bruttogehalt 3.000 €. Steuer: Ledig; Steuerklasse I inkl. Solidaritätszuschlag; kinderlos; Kirchensteuer 8 %. Sozialversicherung: In 2020: GKV: 15,7 % inkl. Zusatzbeitrag von 1,1 %; GPV: 3,3 % inkl. Zuschlag für Kinderlose; DRV: 18,6 %; AV: 2,4 %

3 Tarif: RSKU2UTB(G) / RL3T; BG:A; AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985); Beg. 2020; EA 67; ZW monatlich; Todesfallleistung ab Rentenbeginn: max.; BZM; Überschussverwendung Aufschubdauer: Kapitalbonus, Rentenbezug: Überschussrente;die enthaltene Beteiligung an den Überschüssen kann nicht garantiert werden.

Detaillierte Informationen

Video: Betriebliche Vorsorge

Downloads und Links

Renteninformation: In 6 Schritten Ihre Renteninformation verstehen

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