Mit dem Presse-Versorgungswerk zu mehr Rente!

Die Presse-Versorgung ist eine moderne Versorgungseinrichtung für die Kommunikations- und Medienbranche. Die Produktpalette umfasst alle klassischen Lebensversicherungsprodukte sowie die Produkte mit staatlicher Förderung. Alle Überschüsse fließen in die Gewinnbeteiligung und werden voll an die Versicherten ausgeschüttet. Die Gesellschafter haben auf Dividenden verzichtet.

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (2017: bis zu 254 Euro monatlich)
  • Einfach und flexibel
  • "Hartz-IV-sicher": Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher

Rechnen Sie selbst

Das Rechenbeispiel zeigt: Von 50 € Bruttogehalt, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, übernimmt der Staat ungefähr die Hälfte.

50
100
150
240

143
Ihre lebenslange Rente mit 67 Jahren ³

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Berechnungsgrundlage

1 Beiträge mtl. bis zu 276 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei (Stand 2020) plus ggf. 276 EUR mtl., die steuerfrei sind. Bestehende betriebliche Altersversorgung wird ggf. auf die Höchstbeträge angerechnet. Die Entgeltumwandlung kann zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirken. Die Leistungen sind individuell zu versteuern – der Steuersatz ist meist geringer als im aktiven Arbeitsleben. Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.

2 Eckdaten: AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985), monatliches Bruttogehalt 3.000 €. Steuer: Ledig; Steuerklasse I inkl. Solidaritätszuschlag; kinderlos; Kirchensteuer 8 %. Sozialversicherung: In 2020: GKV: 15,7 % inkl. Zusatzbeitrag von 1,1 %; GPV: 3,3 % inkl. Zuschlag für Kinderlose; DRV: 18,6 %; AV: 2,4 %

3 Tarif: StRSKU2UTB(J) / RL3T; BG:A; AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985); Beg. 2020; EA 67; ZW monatlich; Todesfallleistung ab Rentenbeginn: max.; BZM; Überschussverwendung Aufschubdauer: Kapitalbonus, Rentenbezug: Überschussrente; die enthaltene Beteiligung an den Überschüssen kann nicht garantiert werden.

Detaillierte Informationen

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