BRAUCHE ICH WIRKLICH EINE BU?

Selbst wenn Sie bereits eine Unfallversicherung oder eine Pflegeversicherung haben oder gesetzlich krankenversichert sind, sind sie im Fall einer Berufsunfähigkeit damit nicht oder zumindest nicht ausreichend abgesichert.

So kümmert sich keine dieser Versicherungen um den finanziellen Ausgleich Ihres Einkommensverlustes, wenn Sie durch einen Unfall oder Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Oder anders formuliert, im Fall einer Berufsunfähigkeit müssen Sie ohne eine BU mit wesentlich weniger oder vielleicht gar keinem Einkommen auskommen.


WANN ZAHLT DIE BU DER ALLIANZ, UND WANN ZAHLT SIE NICHT?

Ihre BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn...

- Berufsunfähigkeit vorliegt. D.h., Sie sind infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate (bei BU Plus) bzw. 3 Jahre (bei BU Basis) außerstande, Ihren Beruf auszuüben, und üben auch keine andere Tätigkeit aus, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und

- Sie nur zeitweise – für mindestens 6 Monate am Stück – krankgeschrieben sind (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Plus: „Leistung auch bei Krankschreibung“) und

- Sie mindestens zu 50% berufsunfähig sind und

- Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht haben.

Tipp: Damit Sie im Ernstfall schnell Ihre Leistung erhalten, unterstützen Sie uns bitte bei der Prüfung Ihrer Berufsunfähigkeit. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen schnell und vollständig zu.



DAS IST BEI EINER BU WICHTIG: DAS PREIS-LEISTUNGSVERHÄLTNIS

Die günstigste BU zu finden ist einfach. Die beste BU zu finden ist eine Herausforderung. Der günstigste Preis ohne Leistung, wenn es darauf ankommt, bringt Ihnen allerdings auch nichts. Vergleichen Sie deshalb neben dem Preis auch die Leistungsquote, die Annahmequote und das Verteuerungsrisiko einer BU.

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge innerhalb gesetzlicher Grenzen
  • Einfach und flexibel
  • "Hartz-IV-sicher": Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher

Detaillierte Informationen

Video: Die Berufsunfähigkitsvorsorge

Downloads und Links

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