Machen Sie mehr aus Ihrer Rente

Klar ist: Die gesetzliche Rente alleine wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um im Alter ohne materielle Sorgen leben zu können. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit – sich zusammen mit einem
Zuschuss des Unternehmens und staatlichen Förderungen eine zusätzliche Betriebsrente anzusparen.

  • bei Einrichtung einer Betriebsrente erhalten Sie automatisch staatliche Förderungen
  • Arbeitgeberbeitrag 20% auf den Bruttobeitrag
  • anstelle vermögenswirksamer Leistungen einen weiteren Zuschuss zur Betriebsrente
  • die Beiträge können jederzeit geändert werden
  • das Kapital Ihres Vertrages ist "Hartz-IV-sicher"
  • der Vertrag ist auf andere Arbeitgeber übertragbar
  • Wahlmöglichkeit bei Auszahlung zwischen lebenslanger Rente oder Kapitalzahlung

Rechnen Sie selbst

Das Rechenbeispiel zeigt: Von 50 € Bruttogehalt, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, übernimmt der Staat ungefähr die Hälfte.

50
100
150
230

117
Ihre lebenslange Rente mit 67 Jahren ³

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Berechnungsgrundlage

1 Beiträge mtl. bis zu 276 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei (Stand 2020) plus ggf. 276 EUR mtl., die steuerfrei sind. Bestehende betriebliche Altersversorgung wird ggf. auf die Höchstbeträge angerechnet. Die Entgeltumwandlung kann zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirken. Die Leistungen sind individuell zu versteuern – der Steuersatz ist meist geringer als im aktiven Arbeitsleben. Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.

2 Eckdaten: AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985), monatliches Bruttogehalt 3.000 €. Steuer: Ledig; Steuerklasse I inkl. Solidaritätszuschlag; kinderlos; Kirchensteuer 8 %. Sozialversicherung: In 2020: GKV: 15,7 % inkl. Zusatzbeitrag von 1,1 %; GPV: 3,3 % inkl. Zuschlag für Kinderlose; DRV: 18,6 %; AV: 2,4 %

3 Tarif: StRSKU2UTB(J) AKM99 / RL3T; BG:G; AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985); Beg. 2020; EA 67; ZW monatlich; Todesfallleistung ab Rentenbeginn: max.; BZM; Überschussverwendung Aufschubdauer: Kapitalbonus, Rentenbezug: Überschussrente; die enthaltene Beteiligung an den Überschüssen kann nicht garantiert werden.

Detaillierte Informationen

Video: Betriebliche Vorsorge

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