Was ist versichert?

Die Hausrat-Allgefahrenversicherung sichert Ihren Hausrat (z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) sowie Ihre Wertsachen (z. B. Schmuck und Kunstgegenstände) gegen alle Gefahren ab, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Für Wertsachen gelten außerhalb bestimmter Behältnisse Entschädigungsgrenzen. Außerhalb der Wohnung sind diese Sachen nur bis max. 10.000 EUR versichert, es sei denn, die Sachen werden von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person oder einer sonstigen, namentlich im Versicherungsschein benannten Person
- bestimmungsgemäß getragen,
- in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt,
- einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben,
- im Kofferraum oder anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines allseitig verschlossenen PKW zurückgelassen,
- in Hotels, sonstigen Beherbergungsbetrieben, Ferienha?usern oder auf Passagierschiffen in verschlossenen Zimmersafes oder a?hnlichen Behältnissen aufbewahrt.

Hausrat mit Ausnahme von Wertsachen, der sich voru?bergehend (bis zu 6 Monate) außerhalb der Wohnung befindet, ist bis max. 150.000 EUR versichert. Ihre Versicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass Sie im Schadenfall als Entschädigung den Betrag erhalten, den Sie zur Wiederbeschaffung oder Reparatur versicherter Sachen benötigen.

Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Die Beiträge wären sonst unangemessen hoch. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nachfolgend haben wir diejenigen Ausschlüsse aufgeführt, die nach unserer Einschätzung am wichtigsten sind:

  • Kriegsereignisse jeder Art, Sturmflut oder Kernenergie
  • Haustiere (Folgeschäden sind jedoch mitversichert)
  • Schädlinge und Ungeziefer aller Art sowie durch Mikroorganismen
  • Einwirkung des Klimas, und zwar Luftfeuchtigkeit oder Lufttrockenheit, sowie Einwirkung von Licht oder sonstigen Strahlen
  • normale Abnutzung oder Verschleiß,
  • die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sache,
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe des Staates
  • Diese Aufzählung der Ausschlüsse ist nicht abschließend. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
  • Diese Information soll Ihnen einen ersten Überblick geben. Es dient lediglich als Orientierungshilfe und soll Sie bei der Auswahl der für Sie geeigneten Versicherung unterstützen. Die Informationen und angaben sind nicht abschließend und gelten vorbehaltlich der noch durchzuführenden Risikoprüfung. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich alleine aus Ihren Antrag, dem Versicherungsschein sowie den Versicherungsbedingungen.

Detaillierte Informationen

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