Dabei ist eine ist eine private Absicherung extrem wichtig, denn Beamte einen besonderen Bedarf bei Dienstunfähigkeit: In den ersten 5 Dienstjahren besteht kein Anspruch auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit, die durch einen Freizeitunfall oder eine Krankheit ausgelöst wurde! Besonders im Anwärterstatus (auf Widerruf und Probe/im Referendariat) bedeutet das ein existenzielles Risiko, denn die Absicherung ist dann gleich Null!
Aber auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit verbleibt eine deutliche Einkommenslücke im Falle von Dienstunfähigkeit - besonders bei Beamtinnen und Beamten im gehobenen und höheren Dienst.
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