Die Bundesregierung hat umfassende Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen – das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Das BRSG wird am 01.01.2018 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.
Das Gesetz beinhaltet zwei große Maßnahmenpakete:
Bringen Sie Ihre betriebliche Vorsorge auf den neuesten Stand
Seien Sie gut gerüstet für die Zukunft
Passen Sie Ihre Versorgungsordnung an
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