Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge zum 01.01.2018

Die Betriebsrente soll gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist bereits zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Es zielt vor allem darauf ab, die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdienern Anreize zur eigenen Vorsorge zu geben. Eckpunkte:

  • Erhöhung des Förderrahmens
  • Geringverdienerförderung
  • Verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse
  • Nachzahlungsmöglichkeiten
  • Neue Möglichkeiten für Abfindungen

Detaillierte Informationen

Video: Moderne betriebliche Altersvorsorge

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Neue Vorteile für Arbeitgeber

Änderungen betreffen jedes Unternehmen

Am Puls der Zeit mit der Nummer 1 in der bAV

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