Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge zum 01.01.2018

Die Betriebsrente wird gestärkt. Dazu hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verabschiedet. Das Gesetz soll schon am 01.01.2018 in Kraft treten. Es zielt vor allem darauf ab, die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Anreize zur eigenen Vorsorge zu geben.
Kernpunkte:

  • Bessere Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
  • Das sogenannte „Sozialpartnermodell“

Rechnen Sie selbst

Das Rechenbeispiel zeigt: Von 50 € Bruttogehalt, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, übernimmt der Staat ungefähr die Hälfte.

50
100
150
240

126
Ihre lebenslange Rente mit 67 Jahren ³

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Berechnungsgrundlage

1 Beiträge mtl. bis zu 276 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei (Stand 2020) plus ggf. 276 EUR mtl., die steuerfrei sind. Bestehende betriebliche Altersversorgung wird ggf. auf die Höchstbeträge angerechnet. Die Entgeltumwandlung kann zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirken. Die Leistungen sind individuell zu versteuern – der Steuersatz ist meist geringer als im aktiven Arbeitsleben. Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.

2 Eckdaten: AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985), monatliches Bruttogehalt 3.000 €. Steuer: Ledig; Steuerklasse I inkl. Solidaritätszuschlag; kinderlos; Kirchensteuer 8 %. Sozialversicherung: In 2020: GKV: 15,7 % inkl. Zusatzbeitrag von 1,1 %; GPV: 3,3 % inkl. Zuschlag für Kinderlose; DRV: 18,6 %; AV: 2,4 %

3 Tarif: RSKU2UTB(G) / RL3T; BG:A; AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1985); Beg. 2020; EA 67; ZW monatlich; Todesfallleistung ab Rentenbeginn: max.; BZM; Überschussverwendung Aufschubdauer: Kapitalbonus, Rentenbezug: Überschussrente;die enthaltene Beteiligung an den Überschüssen kann nicht garantiert werden.

Detaillierte Informationen

Video: Moderne betriebliche Altersvorsorge

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