Mit den MeinZahnschutz­-Tarifen der Allianz sind Ihre Zähne bestens geschützt

MeinZahnschutz – Die starke Zahn­zusatz­versicherung der Allianz

Ohne eine Zahn­zusatz­versicherung müssen Sie bei einem Zahn­arzt­besuch häufig tief in die Tasche greifen. Denn meist zahlt Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) nur einen geringen Teil der Kosten.
Die Allianz MeinZahnschutz Tarife mit Premium­-Leistungen über­nehmen bis zu 100 Prozent der Kosten. So senken Sie Ihre Eigen­beteiligung für hoch­wertigen Zahn­ersatz und Behand­lungen.
Nutzen Sie jetzt die günstigen Einstiegs­beiträge ab 12,94 Euro monatlich für Erwachsene.1)

1) Preis pro Monat. Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.

  • 100% für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlung.
  • Rundum-Schutz: bis zu 100% für Zahnersatz, Aufbiss-Schienen, Angst- und Schmerzausschaltung oder Bleaching.
  • Ohne Wartezeit: voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.
  • Highlight Innovationsgarantie: neue, medizinisch notwendige Behandlungen sind direkt mitversichert.
  • Viele kostenlose Gesundheitsservices für Sie. Mehr unter gesundheitswelt.allianz.de

Fragen und Antworten

Für alle gesetzlich Versicherten, denen die Kosten­über­nahme zum Beispiel für hochwertige Füllungen, Implantate, Bleaching oder Aufbiss-Schienen wichtig ist und die Wert auf einen Sofortschutz ohne Warte­zeiten legen. Eine Zahn­zusatz­versicherung schließt Kosten­lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt für gesunde Zähne. Auch für Beamte bzw. Beamtinnen und Heil­fürsorge­berechtigte kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Insbesondere Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Soldaten, Soldatinnen) können eine private Zahn­zusatz­versicherung bei der Allianz abschließen.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gerade dann sinnvoll, wenn die Zähne noch gesund sind. MeinZahnschutz bietet umfang­reiche Zusatz­leistungen, die die GKV nicht über­nimmt – beispiels­weise die komplette Kostenerstattung für eine professionelle Zahnreinigung. Auch Bleaching wird nicht von der GKV übernommen und ist bei vielen Zahn­zusatz­versicherungen in der Regel nicht enthalten, sondern eher ein besonderer Leistungs­bestandteil.
Daneben gibt es Unvorher­sehbarkeiten, die eine Zahnfüllung, ein Implantat oder eine Wurzel­kanal­behandlung not­wendig machen. Mit einer Zahn­zusatz­versicherung vermeiden Sie hohe Kosten und greifen trotzdem auf hoch­wertige Zahn­füllungen, Kronen, Brücken und Implantate zurück. Darum ist eine Zahn­zusatz­versicherung auch bei gesunden Zähnen sinnvoll.

Ihre Zahn­zusatz­versicherung zahlt für
- Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahn­behand­lung (wie Kunst­stoff­füllungen), Wurzel­kanal­behandlung (oft Zahn­wurzel­behandlung genannt) und Prophylaxe.
- Parodontitisbehandlung.
- Bleaching.
- Angst- und Schmerz­aus­schaltung.
- Kiefer­ortho­pädie bis zum 21. Geburtstag, bei Erwachsenen nur im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
- Behandlungen eine Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen (GOZ) und Ärztinnen bzw. Ärzte (GOÄ) im tariflichen Umfang.

Ihre Zahn­zusatz­versicherung zahlt nicht für
- bereits laufende oder geplante Behandlungen bei Neuabschluss oder wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin die Behandlungsbedürftigkeit vor Neuabschluss festgestellt hat.
- Veneers (als rein kosmetische Zusatz­leistung).
- Kiefer­ortho­pädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen (z. B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).

Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit soge­nannten Alterungs­rück­stellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitrags­verlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne soge­nannter „Alterungs­rück­stellungen“ angeboten.
Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Lebensjahr. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet - und damit kann der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.
Beitrags­anpassungen auf­grund des medizinischen Fort­schritts und Inflation sind möglich.

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