ALLIANZ PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Biete deiner Gesundheit einen verlässlichen Partner, starke und umfangreiche Services.
Du gehst in Sachen Gesundheit keine Kompromisse ein? Wir auch nicht! Ob beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt, die privaten Krankenvollversicherungstarife der Allianz bieten dir in jeder Lebenssituation die passende Absicherung.
- Moderner Gesundheitsschutz: Sichere dir erstklassige Leistungen für die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Versorgung.
- Individuelle und flexible Tarifgestaltung: Nutze unsere Wahlmöglichkeiten und finde einen Tarif, der wirklich zu deinen Bedürfnissen passt.
- Lebenslange Leistungsgarantie: Deine gewählten Versicherungsleistungen sind ein Leben lang garantiert und bieten dir auch in Zukunft eine starke Absicherung.
- Nützliche Tarifergänzungen: Zum Beispiel mit einer Pflegezusatzversicherung, dem Kranken-tagegeld oder einer garantierten Beitragsentlastung im Alter.
- Services und Vorsorgeprogramm: Mit unseren Angeboten bekommst du stets die Unterstützung, die du brauchst – von der Beratung über die Arztsuche bis hin zur Therapie.
- Attraktiver BONUS: Freu dich über eine hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von bis zu 30 Prozent.
- Unkomplizierter Versicherungsalltag: Manage deine Verträge, Kommunikation und Rechnungen bequem und sicher über unsere Gesundheits-App und im Meine Allianz Kundenportal.
- Starke Familienleistungen: Mit der Möglichkeit der Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten bei Elterngeldbezug bzw. Elternzeit.
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Häufig gestellte Fragen
Für Angestellte gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenversicherung das Einkommen: Überschreitest du mit deinem Jahres-Bruttoeinkommen die Entgeltgrenze von 77.400 Euro (in 2026), darfst du im Folgejahr in die PKV wechseln. Das gilt nur, sofern auch dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Für Selbstständige entfällt die Versicherungspflicht in etwa dann, sobald sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
Studierende können sich sofort bei Start des Studiums privat versichern. Hierfür müssen sie sich unter Umständen von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien lassen.
(Niedergelassene) Ärztinnen und Ärzte sowie (beihilfeberechtigte) Beamtinnen und Beamte sind wie Studierende oder Selbstständige grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Personen, die über kein oder nur ein geringfügiges Einkommen (Minijob) unter 556 Euro verfügen, haben die Wahl: Sie können sich ab jenem Datum in der PKV versichern, ab dem das Einkommen wegfällt, beziehungsweise wenn der Minijob Ihre einzige Beschäftigung ist.
Ja, je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefonischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe) und medizinisch notwendigen Rücktransport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arzneimitteln.
Die private Krankenversicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit zeitlich unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.
Leistungsumfang: Vereinbarte Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basisleistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden.
Kostenübernahme: Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arztrechnungen zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
Beitragshöhe: Für die Beitragsberechnung ist in der privaten Krankenversicherung der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertragsschluss entscheidend. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenversicherungskosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatzbeitragssatz erhoben.
Gesundheitsprüfung: In der privaten Krankenversicherung ist die Gesundheitsprüfung zwingend erforderlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Alle Versicherten haben Anspruch auf Leistungen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.
Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung am 23.1., dann beginnt die Kündigungsfrist am 1.2. Der Wechsel in die private Krankenversicherung und der entsprechende Versicherungsschutz wird dann zum 1.4. wirksam.
Gut zu wissen: Die Mindestbindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung.
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