ALLIANZ PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Biete deiner Gesundheit einen verlässlichen Partner, starke und umfangreiche Services.

Du gehst in Sachen Gesundheit keine Kompromisse ein? Wir auch nicht! Ob beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt, die privaten Krankenvollversicherungstarife der Allianz bieten dir in jeder Lebenssituation die passende Absicherung.

  • Moderner Gesundheitsschutz: Sichere dir erstklassige Leistungen für die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Versorgung.
  • Individuelle und flexible Tarifgestaltung: Nutze unsere Wahlmöglichkeiten und finde einen Tarif, der wirklich zu deinen Bedürfnissen passt.
  • Lebenslange Leistungsgarantie: Deine gewählten Versicherungsleistungen sind ein Leben lang garantiert und bieten dir auch in Zukunft eine starke Absicherung.
  • Nützliche Tarifergänzungen: Zum Beispiel mit einer Pflegezusatzversicherung, dem Kranken-tagegeld oder einer garantierten Beitragsentlastung im Alter.
  • Services und Vorsorgeprogramm: Mit unseren Angeboten bekommst du stets die Unterstützung, die du brauchst – von der Beratung über die Arztsuche bis hin zur Therapie.
  • Attraktiver BONUS: Freu dich über eine hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von bis zu 30 Prozent.
  • Unkomplizierter Versicherungsalltag: Manage deine Verträge, Kommunikation und Rechnungen bequem und sicher über unsere Gesundheits-App und im Meine Allianz Kundenportal.
  • Starke Familienleistungen: Mit der Möglichkeit der Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten bei Elterngeldbezug bzw. Elternzeit.

Häufig gestellte Fragen

Für Angestellte gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenversicherung das Einkommen: Überschreitest du mit deinem Jahres­-Brutto­einkommen die Entgelt­grenze von 77.400 Euro (in 2026), darfst du im Folge­jahr in die PKV wechseln. Das gilt nur, sofern auch dann die Jahres­arbeits­entgelt­grenze über­schritten wird.
Für Selbst­ständige entfällt die Versicherungspflicht in etwa dann, sobald sie hauptberuflich selbst­ständig erwerbstätig sind.
Studierende können sich sofort bei Start des Studiums privat­ versichern. Hierfür müssen sie sich unter Umständen von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien lassen.
(Nieder­gelassene) Ärztinnen und Ärzte sowie (beihilfe­berechtigte) Beamtinnen und Beamte sind wie Studierende oder Selbst­ständige grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Personen, die über kein oder nur ein gering­fügiges Ein­kommen (Minijob) unter 556 Euro verfügen, haben die Wahl: Sie können sich ab jenem Datum in der PKV versichern, ab dem das Ein­kommen wegfällt, beziehungs­weise wenn der Minijob Ihre einzige Beschäftigung ist.

Ja, je nach Tarif übernimmt die private Kranken­versicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der an­fallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefon­ischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe) und medizinisch notwendigen Rück­transport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arznei­mitteln.
Die private Kranken­versicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit zeitlich unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.

Leistung­sumfang: Vereinbarte Leistungen sind in der privaten Kranken­versicherung vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungs­paket der gesetzlichen Kranken­versicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basis­leistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden.
Kosten­übernahme: Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arzt­rechnungen zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
Beitragshöhe: Für die Beitrags­berechnung ist in der privaten Kranken­versicherung der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertrag­ss­chluss entscheidend. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Kranken­versicherungs­kosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitrags­bemessungs­grenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatz­beitragssatz erhoben. 
Gesundheits­prüfung: In der privaten Kranken­versicherung ist die Gesundheits­prüfung zwingend erforderlich. In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es keine Gesundheits­prüfung. Alle Versicherten haben Anspruch auf Leistungen unabhängig von ihrem Gesundheits­zustand.

Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungs­frist bei der gesetzlichen Kranken­versicherung zwei Monate zum Monats­ende.

Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicherung am 23.1., dann beginnt die Kündi­gungs­frist am 1.2. Der Wechsel in die private Kranken­versicherung und der ent­sprechende Versicherungs­schutz wird dann zum 1.4. wirksam.

Gut zu wissen: Die Mindest­bindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Kranken­versicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung.

Downloads und Links

Bewerten Sie uns
auf Google

Sie waren zufrieden mit unserem Service?

Bitte bewerten Sie uns auf Google, wenn Sie mit dem Service unserer Versicherungsagentur in Regis-Breitingen zufrieden waren. Über den Button „Jetzt bewerten“ gelangen Sie direkt zur Bewertungsabgabe.

Jetzt bewerten

Generalvertretung Micaela Ruckhaber

Goethestraße 19
04565 Regis-Breitingen

Unsere Öffnungszeiten

Mo:09:00 - 12:00 Uhr
Di:09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Mi:09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do:09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Zur Online-Beratung

Digital.Persönlich.