D&O

Seit Jahren steigen in Deutschland die Anforderungen an Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände. Ein Fehleinkauf oder eine nachlässige Angebotskalkulation – eine falsche Entscheidung reicht aus, um Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Für diese haften Manager unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen.

Komplexe Gesetze, wie z.B. die Corporate Governance oder die Compliance Regelungen, verschärfen die Haftung und sind der Grund für steigende Klagen. Wie die Versicherung kommt der Name D&O aus den USA und steht für Directors und Officers Liability Insurance – die Entscheidungsträger, die geschützt sind.


Die D&O-Versicherung gibt Managern wie Gesellschafter-Geschäftsführern finanzielle Rückendeckung, damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird.

  • Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Rechtsschutz­funktion
  • Versicherte Personen
  • Versicherte Tätigkeiten

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Generalvertretung BEYER OHG

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