Flexible Gestaltung der
Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen

Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen:

- Bau, Kauf und Modernisierung von kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportanlagen, Wohnobjekte in kommunalen Besitz,
- Grundstückserwerb für diese Maßnahmen
- sowie Bau/Modernisierung/Sanierung von Verwaltungseinrichtungen für Gas, Wasser, Strom; Bodenerschließung; Sanierung von Abwasser und Kläranlagen;
- Umschuldung von Darlehen
- und vieles mehr

  • Keine bindende Festlegung des Verwendungszweckes bei Vertragsabschluss
  • Keine bindende Festlegung in Richtung Nutzerzielgruppe

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Planungssicherheit

Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten

Hoher Darlehensanspruch

Hauptvertretung Christian Petrick

Bahnhofstraße 18
02625 Bautzen

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