Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Zuverlässiger Schutz auch für Beamte und Beamtenanwärter
# Als Beamter auf Widerruf (z.B. Beamtenanwärter) oder Beamter genießen Sie besondere Vorteile: Vom Dienstherren erhalten Sie im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfeleistungen (Beihilfe) für entstandene Kosten.
# Die Höhe der Beihilfe, d.h. der Beihilfebemessungssatz, ist im Beihilferecht des Bundes und jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der jeweiligen Länder regeln das Beihilferecht. Abgedeckt wird allerdings nur ein Teil der Krankheitskosten. Es entstehen zum Teil hohe Restkosten.
# Diese Restkosten können Sie mit den Beihilfetarifen und gegebenenfalls den Beihilfeergänzungstarifen der Allianz vollständig schließen und bis zu 100 Prozent absichern.
# Die Allianz bietet: Hohe Sicherheit für Ihre Beiträge durch Finanzstärke, bis zu 50 % Beitragsrückerstattung und viele flexible Zusatzbausteine wie Einbett- und Zweibettzimmer.
# Beihilfeberechtigt sind Sie, wenn und solange Sie zum Beispiel Dienstbezüge, Amtsbezüge oder Anwärterbezüge erhalten.
# Das Beihilferecht des Bundes hat sich zum 01.01.2021 geändert:
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- die Anhebung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auf 20.000 Euro jährlich,
- die Anhebung des Beihilfebemessungssatzes für beihilfeberechtigte Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, auf 70 % sowie
- den Bereich Zahn (u. a. Anhebung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Material- und Laborkosten von 40 % auf 60 %).
- Beihilfe + Allianz = 100 % Absicherung für Ihre Gesundheit
- Bis zu 50 % Beitrag zurück
- Besonders günstig für Beamte auf Widerruf
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