Versichertenentlastungsgesetz: Finanziellen Freiraum nutzen und beim Zahnarzt Versicherungsschutz wie ein Privatpatient genießen !

Beim Zahnarzt Privatpatient mit der Allianz ZahnPrivat Zahnversicherung

Gute Nachricht in der Krankenversicherung für alle Angestellten. Ab Januar 2019 übernehmen die Arbeitgeber den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte ab 2019 mehr Geld in der Brieftasche haben. Nutzen Sie diesen neuen finanziellen Spielraum: Sichern Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung die Gesundheitsleistungen eines Privatpatienten.

Die Zahnversicherung Allianz ZahnPrivat bietet Ihnen folgende Vorteile und Leistungen:

  • 75% Kostenübernahme für Zahnbehandlung und Inlays - ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • 50% Kostenübernahme für Zahnersatz - ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • keine Wartezeit wenn Sie aktuell nicht in zahnärztlicher Behandlung sind und Ihr Zahnarzt Ihren Zahnstatus bestätigt
  • keine Begrenzung der Leistung in medizinisch notwendigen Fällen werden auch Honorarvereinbarungen übernommen
  • sehr hohe Zahnstaffel bereits im 1. Jahr stehen 1000 EUR zur Verfügung - ab dem 4 Jahr keine Begrenzung mehr
  • für Kinder bereits ab 8 EUR im Monat

Video: 5 Fragen an Jens Spahn zum Versichertenentlastungsgesetz

Downloads und Links

Bundesgesundheitsministerium zum Versichertenentlastungsgesetz

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Möglichkeit vier: Schreiben Sie uns eine Email an stefan.schweikart@allianz.de

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