Arbeitet Ihre Pensionszusage noch für Sie – oder schon gegen Ihre Bilanz?
Direktzusage: Ihr stärkstes Instrument. Wenn jemand hinschaut.
Die Pensionszusage ist das einzige Instrument, das Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer erlaubt, steuerlich gefördert eine substanzielle Altersversorgung aufzubauen – weit über die engen Grenzen einer Direktversicherung hinaus. Sie finanzieren Ihre Vorsorge mit Geld, das sonst beim Finanzamt läge. Das Kapital bleibt in Ihrem Betrieb und arbeitet für Ihr Unternehmen, nicht für einen externen Versorgungsträger.
Aber eine Zusage, die vor 15 oder 20 Jahren eingerichtet und dann nicht mehr angefasst wurde, funktioniert heute nicht mehr automatisch. Die Spielregeln haben sich verändert – und zwar fundamental.
Ihre Rückstellung ist wahrscheinlich höher als Sie denken. Der Steuerberater zeigt Ihnen die Steuerbilanz mit 6 % Rechnungszins. Die Handelsbilanz – die Ihre Bank und jeder Käufer sieht – rechnet mit dem realen Marktzins. Die Differenz: oft 40–60 % mehr Verpflichtung als gedacht. Und es gibt keinen Topf mit Ihrem Geld. Die Rückstellung ist eine Zahl in der Bilanz, kein separates Konto. Wenn Sie in Rente gehen, muss Ihr Unternehmen aus dem laufenden Geschäft zahlen. Jeden Monat. Jahrzehntelang.
Dazu kommt: Ihre Rente wird automatisch teurer. Das Gesetz verlangt eine Anpassungsprüfung alle drei Jahre am Verbraucherpreisindex. Bei 3 % Inflation steigt Ihre Rentenzahlung in 20 Jahren um über 80 %. Gleichzeitig fressen steigende Rückstellungen Ihr Eigenkapital. Ihre Hausbank sieht das. Ihr Rating sieht das. Ein potentieller Käufer sieht das zuerst.
Besonders kritisch wird es bei der Nachfolge. Wenn Sie Ihr Unternehmen übergeben – an Ihre Kinder, einen Partner oder einen Käufer – übergeben Sie auch diese Verpflichtung. Ohne Deckungskapital dahinter ist das eine versteckte Schuld, die den Unternehmenswert drückt und Nachfolger abschreckt. Umgekehrt: Eine sauber strukturierte und ausfinanzierte Pensionszusage ist ein Qualitätsnachweis. Sie zeigt jedem Nachfolger, jedem Wirtschaftsprüfer und jeder Bank, dass hier professionell geplant wurde.
Die Lösung ist nicht, Ihre Zusage abzuschaffen – sondern sie so aufzustellen, dass sie langfristig funktioniert. Von kongruenter Rückdeckung bis zur kapitalmarktorientierten Anlage mit bis zu 100 % Aktienquote gibt es verschiedene Wege, je nach Laufzeit und Risikoprofil. Durch Saldierung oder Auslagerung verschwinden die Rückstellungen aus der Bilanz, Ihre Eigenkapitalquote steigt, der Unternehmenswert verbessert sich.
Die Frage ist nicht ob, sondern wann Sie das Thema lösen. Vor der Übergabe – oder gar nicht mehr selbst.
- Steuerersparnis sofort – Rückstellungszuführung mindert Ihren Gewinn, ohne dass Liquidität abfließt
- Kapital bleibt in Ihrem Betrieb – kein Geldabfluss an externe Versorgungsträger
- Innenfinanzierung – wirkt wie ein zinsloses Darlehen an Ihr eigenes Unternehmen
- Flexible Gestaltung – Altersrente, Invalidität, Hinterbliebene individuell kombinierbar
- Kapitalanlage nach Maß – von garantiert bis 100 % kapitalmarktorientiert, je nach Zeithorizont
- Nachfolge-Qualitätsnachweis – eine ausfinanzierte Zusage zeigt professionelle Unternehmensführung
- Planbare Ausfinanzierung – aus dem Bilanzrisiko wird ein beherrschbarer Prozess
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Was Unternehmer und Geschäftsführer uns am häufigsten fragen
Weil Ihr Steuerberater die Steuerbilanz sieht – mit einem pauschalen Rechnungszins von 6 %. Die Handelsbilanz rechnet mit dem realen Marktzins. Die Differenz: Ihre tatsächliche Verpflichtung ist oft 40–60 % höher als das, was Ihr Steuerberater Ihnen zeigt. Und genau die Handelsbilanz ist es, die Ihre Bank, ein Käufer und ein Wirtschaftsprüfer lesen.
Die bessere Frage: Was kostet Nichtstun? Wenn Ihre Rente in 10 Jahren fällig wird und keine Deckung vorhanden ist, zahlt Ihr Unternehmen aus dem laufenden Geschäft – jeden Monat, jahrzehntelang. Eine geordnete Ausfinanzierung über Jahre ist fast immer günstiger als eine ungeplante Belastung auf einen Schlag. Zusätzlich verbessert eine Rückdeckung sofort Ihre Bilanzstruktur.
Nein. Erdiente Anwartschaften sind arbeitsrechtlich geschützt – das ist nicht verhandelbar. Aber es gibt legale Wege: Einfrierung des bisherigen Teils (Past Service), Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen, Restrukturierung für künftige Bausteine. Was in Ihrem konkreten Fall möglich ist, klären wir in der Analyse.
Der Käufer übernimmt automatisch alle Verpflichtungen (§ 613a BGB). Eine ungedeckte Zusage drückt Ihren Kaufpreis – oder verhindert den Deal. Umgekehrt: Eine ausfinanzierte Zusage ist ein Verkaufsargument. Sie zeigt dem Käufer: Hier wurde professionell gewirtschaftet, keine versteckten Lasten.
Konkret: Die Rückdeckung wird als Aktivposten bilanziert und mit der Pensionsrückstellung saldiert (§ 246 Abs. 2 HGB). Ihre Eigenkapitalquote steigt sofort. Ihre Bank sieht eine bessere Bilanz. Und wenn die Rente fällig wird, zahlt die Versicherung – nicht Ihr Unternehmen aus dem Cashflow.
Ja – für die HGB-Bilanz ist es Pflicht. Aber der eigentliche Wert: Ohne Gutachten kennen Sie Ihre tatsächliche Verpflichtung nicht. Sie wissen dann weder, wie groß Ihre Deckungslücke ist, noch was bei Zinsänderungen passiert. Wir koordinieren die Gutachtenerstellung – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ersteinschätzung: 1 Gespräch. Vollständige Analyse: 2–4 Wochen. Strategieentwicklung: 2–4 Wochen. Umsetzung: 2–6 Monate je nach Komplexität. Insgesamt: 3–9 Monate vom Erstgespräch bis zur fertigen Lösung. Je früher Sie anfangen, desto mehr Optionen haben Sie.
Ja – und zwar strengere. GGF-Zusagen müssen erdienbar sein (Faustregel: mindestens 10 Jahre zwischen Zusage und Pensionsalter), angemessen (keine Überversorgung über 75 % des letzten Gehalts) und formal sauber dokumentiert. Gleichzeitig bieten sie die größten Gestaltungsspielräume. Gerade hier lohnt sich eine regelmäßige Prüfung – was vor 15 Jahren stimmte, kann heute kritisch sein.
Kommt auf Ihr Ziel an. Rückdeckung: Verpflichtung bleibt saldiert in der Bilanz, geringerer Einmalbedarf, Kapital bleibt wirtschaftlich nah an Ihrem Unternehmen. Auslagerung (Pensionsfonds): Verpflichtung verschwindet komplett aus der Bilanz, maximale Klarheit bei Nachfolge, aber höherer Einmalbeitrag nötig. Wir rechnen beide Varianten für Ihre konkrete Situation durch.
Der PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein) springt ein – aber mit Obergrenzen, die Ihre Zusage möglicherweise nicht voll abdecken. Eine Rückdeckungsversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht fällt nicht in die Insolvenzmasse und bietet Ihnen zusätzlichen Schutz unabhängig vom PSVaG.
Nein. Je nach Laufzeit stehen verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung – von klassisch garantiert bis voll kapitalmarktorientiert mit bis zu 100 % Aktienquote. Gerade bei längeren Laufzeiten (10+ Jahre) kann eine renditeorientierte Strategie Ihre Deckungslücke deutlich schneller schließen. Wir zeigen Ihnen beide Szenarien mit konkreten Zahlen: erwartete Rendite, Schwankungsbreite, Worst Case.
Ihre Vorteile
Klarheit in 15 Minuten - Nach dem Erstgespräch wissen Sie, ob Handlungsbedarf besteht – ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsgespräch.
Optionen statt Einheitslösung - Verschiedene Wege für Sie durchgerechnet – mit konkreten Zahlen zu Kosten, Rendite und Wirkung. Sie entscheiden.
Ihre Deckungslücke schwarz auf weiß - Sie erfahren, wie hoch Ihre tatsächliche Verpflichtung ist – Steuerbilanz UND Handelsbilanz. Keine Überraschungen mehr.
Nachfolge-ready - Ihr Unternehmen ist sauber aufgestellt, bevor die nächste Generation übernimmt. Keine versteckten Schulden, kein Erklärungsbedarf
Wo stehen Sie? Finden wir es heraus.
Ich melde mich innerhalb von 48 Stunden persönlich bei Ihnen – mit einer ersten Einschätzung, ob und wo Handlungsbedarf besteht.
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