Möchten Sie das volle Potenzial Ihrer Photovoltaikanlage nutzen und dabei beruhigt sein? Unsere maßgeschneiderte Photovoltaikversicherung bietet Ihnen den optimalen Schutz, den Ihre Investition verdient. Verlassen Sie sich auf uns, um Ihre sonnige Energiequelle vor unvorhergesehenen Risiken zu bewahren.
Abdeckungsbereiche:
1. Sachschäden: Die Photovoltaikversicherung deckt Sachschäden an den PV-Modulen, Wechselrichtern, Montagesystemen und anderen Anlagenteilen durch Naturkatastrophen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer oder Überschwemmung ab.
2. Ertragsausfall: Falls die Solaranlage aufgrund eines versicherten Schadens nicht in der Lage ist, Strom zu produzieren, ersetzt die Versicherung die entgangenen Erträge. Dies ist besonders wichtig, um wirtschaftliche Verluste zu minimieren.
3. Diebstahl und Vandalismus: Die Photovoltaikversicherung schützt auch vor Diebstahl von Solarmodulen oder Wechselrichtern sowie vor Vandalismus, der zu Beschädigungen an der Anlage führen kann.
4. Betriebs- und Materialfehler: Fehlerhaftes Material oder Konstruktionsfehler können zu Fehlfunktionen der Solaranlage führen. Die Versicherung bietet Schutz gegen solche betriebs- und materialbedingten Schäden.
Die Höhe der Versicherungsprämien hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der Photovoltaikanlage, der Standort, die installierte Leistung und die gewählte Deckung. Eine umfassende Risikobewertung ist entscheidend, um die adäquate Deckung zu gewährleisten.
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Standartmäßig bieten wie Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen bis zu einem Versicherungsneuwert von 1 Mio. €. Dies gilt für alle Anlage die an der Fassade oder auf einem Gebäudedach installiert werden.
Für Freiflächenanlage oder Anlagen über 1 Mio.€ Versicherungsneuwert erstellen wir Ihnen gern ein eigenes Versicherungskonzept.
Das ist zum Teil möglich. In den meisten Fällen gibt es jedoch Einschränkungen in der maximal möglichen Versicherungssumme der Anlage, den versicherten Gefahren sowie bei Ertragsausfällen. Bei einer detaillierte Prüfung sind wir Ihnen gern behilflich.
---> Sie sollten in jedem Fall Ihrer Gebäudeversicherung die Installation einer Photovoltaikanlage schriftlich oder per Email anzeigen da es sich um einen gefahrerheblichen Umstand in der Gebäudeversicherung handelt. Eine Nichtanzeige kann eine Obliegenheitspflichtverletzung im Sinne der Versicherungsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung darstellen.<---
Energiespeicher sind bis zu einem Versicherungsneuwert von 100.000,-€ mitversichert wenn diese zur Anlage gehören.
Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Bau und Betrieb und Wartung dieser Anlagen einhalten.
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