Bestattungs-Schutzbrief

Sterbegeldversicherung

Liebe sorgt vor - Gewiss­heit statt Sorgen hinter­lassen.

Eine Sterbe­geld­versiche­rung (auch Sterbe­versiche­rung) soll Bestat­tungs­kosten und ggf. auch andere Aufwen­dungen nach dem Tod der versicherten Person abdecken und wird daher manchmal auch als Bestat­tungs­versicherung bezeichnet. Sie zahlt im Todesfall ein vertraglich festgelegtes Sterbegeld an die bezugsberechtigte Person, um so die Angehörigen finanziell zu entlasten.

  • Individuelle Bestattungsvorsorge – Sie bestimmen alle Details Ihrer Bestattung im Voraus.
  • Eintrittsalter ab 35 bis 80 Jahren möglich
  • Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten Änderungen Ihrer Bestattungswünsche sind jederzeit möglich.
  • Absicherung von 3000 Euro bis 20000 Euro möglich.
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Wartezeit sind 12 Monate und Sofortleistung bei Unfalltod
  • Zusätzliche Services – Inklusive anwaltlicher Erstberatung zu Nachlass- und Testamentsfragen.

Fragen und Antworten

Wenn Sie erst einmal eine günstige Sterbeversicherung suchen und die Versicherungssumme später erhöhen möchten, können Sie unsere Sterbegeldversicherung einmal jährlich durch eine Zuzahlung erhöhen (mind. 500 Euro, max. 2.000 Euro). Das Garantiekapital darf dabei nicht über 20.000 Euro ansteigen.

Eine spezielle Sterbegeldversicherung für Eheleute gibt es nicht; jede Person schließt selbst einen Vertrag ab. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Weitere Informationen in unserem Ratgeber zu Sterbegeldversicherung für Eheleute.

Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall ein vertraglich festgelegtes Sterbegeld an die im Vertrag festgelegte, bezugsberechtigte Person. Den oder die Bezugsberechtigte:n können Sie während der Laufzeit jederzeit anpassen.

Zum Ratgeber: Muss Betrag aus Sterbegeldversicherung für die Beerdigung verwendet werden?

Bleibt nach der Bestattung aus Ihrer Sterbegeldversicherung ein Restbetrag übrig, kann dieses für die Grabpflege verwendet werden oder die bezugsberechtigte Person erhält diese Summe.

Nein. Am besten ist es natürlich, wenn Sie Ihre Festlegungen möglichst früh treffen. Ihre Wünsche können Sie jederzeit ändern und uns formlos mitteilen.

Sie können eine Bestattungsbevollmächtigte bzw. einen Bestattungsbevollmächtigten bestimmen. Sie oder er entscheidet über die Gestaltung der Bestattung, solange Sie uns keine anderen Vorgaben gemacht haben. Die Beisetzung wird aus dem vorhandenen Kapital der Sterbegeldversicherung finanziert. Bleibt ein Restbetrag übrig, kann dieses für die Grabpflege verwendet werden oder die bezugsberechtigte Person erhält diese Summe.

Downloads und Links

Darum unsere Sterbegeld­versicherung wählen

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Papenburger Straße 2
26789 Leer Ostfriesland

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