Die Gestaltung des Versicherungsschutzes, insbesondere der Einkommensvorsorge, wird für die künftige Generation
immer schwieriger – und vor allem – immer teurer.
Irgendwann ist Schulschluss
Wann ? In welchem Alter wird der Eintritt in das Berufsleben / Ausbildung / Studium erfolgen?
Gute Frage – keine Ahnung
Einkommens-/ Berufsunfähigkeitsvorsorge ist dann erforderlich, denn vom Staat gibt es keine Leistung mehr!
Gefahr marktbedingter Negativentwicklungen
Späterer Berufseintritt führt zu höheren Beiträgen
Ständig wechselnde Kalkulationen der Berufsgruppen führen zu höheren Beiträgen
Geänderte Situationen führen zu höheren Beiträgen
… und wer weiß, was noch alles kommt.
Keine Steigerung aufgrund älter werden
Keine Steigerung aufgrund Gegebenheiten
Keine Steigerung aufgrund Neukalkulation
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Eine Nachversicherungsgarantie oder auch Erhöhungsoption genannt, sollte in einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall enthalten sein. Sie erlaubt die nachträgliche Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sollte die versicherte Person zum Beispiel ein höheres Einkommen beziehen, heiraten oder Kinder bekommen, reicht die ursprünglich versicherte BU-Rente in der Regel nicht mehr aus und sollte dann gegen höhere Beiträge angepasst werden.
Mit der Möglichkeit einer Beitragsüberprüfungsoption können Sie abhängig vom Anlass, Ihre Berufsgruppe überprüfen lassen und möglichweise den Beitrag dadurch reduzieren. Anlässe dazu wären beispielsweise der Wechsel von der Realschule aufs Gymnasium, der Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, der Start ins Berufsleben oder auch ein Berufswechsel.
Um einen optimalen Versicherungsschutz zu erreichen, sollten Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. So stellen Sie für den Ernstfall den nahtlosen Übergang in die Altersrente sicher. Bei der Allianz haben Sie zudem die Möglichkeit, die Vertragsdauer der BU-Versicherung zu verlängern. Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung, können Sie Ihre Vertragsdauer über die gleiche Zeitspanne verlängern. Ihr Beitrag wird hierbei neu berechnet.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dem Versicherer keine Möglichkeit zur abstrakten Verweisung geben. Denn sie bedeutet in der Praxis, falls der Versicherte später im Berufsleben, den aktuellen Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles nicht mehr ausüben kann, hat der Versicherer die Möglichkeit zu prüfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare oder leichtere Tätigkeit ausgeübt werden kann. Ist dies der Fall, verweist der Versicherer auf eine andere Tätigkeit und erbringt keine BU-Leistung.
Aus unterschiedlichen Gründen ist es manchmal gut, wenn die Möglichkeit einer Zahlpause besteht. Das bedeutet, der Versicherte hat die Möglichkeit, die Zahlung der Beiträge vorübergehend auszusetzen. Dies sollte zinslos, grundlos und mehrmals möglich sein.
Andreas Dollst.
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