Stornoschutz für Ihre Hochzeit oder private Feier

Sie wollen heiraten, es steht ein großes Familienfest oder die Kommunionsfeier an? Seit Monaten freuen Sie sich auf den großen Tag. Da macht Ihnen das Leben einen Strich durch die Rechnung. Das Fest muss abgesagt werden und Sie bleiben auch noch auf hohen Kosten sitzen. Mit der Hochzeitsversicherung, dem Privatfeier-Stornoschutz, können Sie Ihr großes Event sorgenfrei planen.

  • Für alle Glücklichen: Wir übernehmen das Kostenrisiko bei einer Trauung oder einer Feierlichkeit.
  • Bei privaten Feiern: Ob 65. Geburtstag, Taufe, Kommunion, Konfirmation oder goldene Hochzeit - Sie planen ein tolles Fest und wir kümmern uns um das Kostenrisiko.
  • Viel-Gefahren-Schutz: Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn die versicherten Personen beispielsweise schwer erkranken, einen Autounfall erleiden oder auch bei Ihnen eingebrochen wird.
  • Ohne Selbstbehalt: Wir erstatten alle veranstaltungsbezogenen Kosten wie Saalmiete, Catering, Dekoration, DJ, Fotograf - und das ganz ohne Selbstbehalt.
  • Service-Leistungen: Wir helfen Ihnen Ersatz zu finden, wenn die Musikband oder der Hochzeitsfotograf kurzfristig absagen.

Wann muss ich eine Hochzeitsversicherung spätestens abschließen?

Die Hochzeitsversicherung sollte bei der Buchung des Arrangements erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage vor der Veranstaltung. Bei kurzfristiger Buchung Ihrer Feier (weniger als 29 Tage vor der Veranstaltung), ist die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen abzuschließen.

Wer gehört zu den Angehörigen im Sinne der Hochzeitsversicherung?

Zu den Angehörigen der versicherten Person(en) gehören beispielsweise Ehegatte, Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger. Der Versicherungsschutz umfasst auch beispielsweise die Trauzeugen bei einer Hochzeit und die Paten bei einer Taufe, Firmung u.ä.

Was erstattet die Hochzeitsversicherung?

Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Arrangement wie Saalmiete, Übernachtungs- und Reisekosten für Gäste, Catering, Fotografen, Dekoration, Unterhaltungskünstler, Hochzeitsauto, Kinderbetreuung, usw., sofern die Feier aus den genannten Gründen abgesagt oder abgebrochen werden muss.

Welche Gründe fallen unter den Versicherungsschutz?

Unter anderem zählen dazu schwere Krankheit, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen (sofern die Feier infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist), Verlust des Arbeitsplatzes (aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber) oder Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Wasserrohrbruch. Ein weiterer Grund ist eine vorsätzliche Straftat Dritter wie Einbruchdiebstahl, wenn es sich um einen erheblichen Schaden handelt (mindestens 2.500 Euro) und die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist.

Gilt Versicherungsschutz im Zusammenhang mit COVID-19?

Die Privatfeier-Stornoschutz-Versicherung greift bei einer Erkrankung des Hochzeitspaares an COVID-19. Gleiches gilt bei einem positiven Testergebnis ohne Symptome. Als Nachweis benötigen wir im Schadenfall ein ärztliches Attest.

Und was, wenn sich die Braut in letzter Sekunde doch "nicht traut"?

Gefühle können leider nicht versichert werden. Muss die Feier abgesagt werden, weil die Braut wie Julia Roberts in „Die Braut, die sich nicht traut“ kurzfristig kalte Füße bekommt oder der Bräutigam mit einem „Nein“ auf die alles entscheidende Frage antwortet, besteht leider kein Versicherungsschutz.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht nicht bei Maßnahmen der Staatsgewalt wie z.B. die Hochzeit darf aufgrund behördlicher Anordnungen nicht stattfinden. Auch leistet die Versicherung nicht, wenn das Hochzeitspaar oder ein Hochzeitswilliger sich in Quarantäne begeben muss , aber selber nicht erkrankt ist.

Video: Kloster Nimbschen! - Location für Ihr "JA"-Wort?

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Mit Liebe zum Detail

Verführung für jeden Anlass!

Darum die Hochzeitsversicherung oder auch Privatfeier - Stornoschutz wählen

Im Versicherungsfall keine Zuzahlung!

Absicherung gilt in ganz Europa, inkl. kanarische Inseln und Mittelmeer-Anrainerstaaten

Versicherungsschutz besteht auch im Zusammenhang mit COVID-19

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