Vermögenshaftpflicht BRAO Reform

Alles was Sie zur BRAO Reform Wissen müssen!

Zum 01.08.2022 tritt das "Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" in Kraft. Die Reformänderungen haben Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zahlreicher Kanzleien. Inwieweit Handlungsbedarf für Sie besteht, hängt davon ab, in welcher Gesellschaftsform Ihre Kanzlei heute organisiert ist und welchen Versicherungsschutz Sie bereits heute vorhalten.

Durch die Reform wird unter anderem die Versicherungspflicht neu geregelt.
Während bisher i.d.R. nur haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind, erstreckt sich die Versicherungspflicht zukünftig auf alle Berufsausübungsgesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform. In die Berufsrechte der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater wird jeweils eine Vorschrift aufgenommen, nach der Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet sind, "eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer ihrer Berufstätigkeit zu unterhalten".
Für Berufsausübungsgesellschaften ohne beschränkte Haftung gilt außerdem ab dem 01.08.2022 eine erhöhte Mindestversicherungssumme.
Zeitgleich gilt für Rechtsanwälte und Patentanwälte als natürliche Personen. weiterhin die Pflicht, eine persönliche Zulassungspolice abgeschlossen zu haben.

Wir haben uns intensiv mit dem Thema beschäftigt. Gerne gehen wir mit Ihnen ins Gespräch und beantworten Ihre Fragen. Anschließend erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Situation passgenau abgestimmtes Angebot.

Vereinbaren Sie daher gerne jetzt einen Termin hier über diese Seite. Alternativ können Sie uns natürlich auch persönlich kontaktieren.

  • Rechtzeitige Klärung der Auswirkungen der neue Versicherungspflicht
  • Automatische Integration einer Bürohaftpflichtversicherung möglich
  • Profitieren Sie von attraktiven Kombinationsmöglichkeiten für Ihre Zulassungspolice
  • Neuer Tarif mit erweiterten Deckungsvorteilen

Wen trifft die BRAO Reform?

Berufsausübungsgesellschaften egal welcher Rechtsform sind in der Zukunft betroffen. Insbesondere für Gesellschaften ohne Beschränkte Haftung ergibt sich hier ein dringender Handlungsbedarf.

Gilt dies auch für Bürogemeinschaften?

Auch Gesellschaften die zwar in keine Register eingetragen sind, nach außen aber den Eindruck erwecken eine Gesellschaften (z.B. Bürogemeinschaften) sind von der Regelung betroffen.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit unseren Spezialisten, ob sich für Sie ein Handlungsbedarf ergibt.

Wie funktioniert die Zulassungspolice?

Um die Bedingung für die Zulassung zu erfüllen, benötigt ein Anwalt als natürliche Person eine eigene Zulassungspolice. Besonders attraktive Konditionen erhalten Sie für diese, wenn sich auch die Gesellschaft bei uns versichert.
Aber auch reine Zulassungspolicen können Sie bei uns erhalten.

Ich habe bereits eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft. Kann ich trotzdem zur Allianz wechseln?

Für die Gesellschaft benötigen Sie eine neue Versicherung. Dementsprechend sind Sie hier auch nicht an Kündigungsfristen gebunden. Für Ihre aktuelle persönliche Vermögenshaftpflicht ergibt sich ein Anpassungsrecht, Sie können die Versicherung bei Ihrem aktuellen Anbieter also auf eine reine Zulassungspolice reduzieren.

Was kostet eine Absicherung für die Gesellschaft bei der Allianz?

Da wir unsere Versicherungslösungen individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen, kann dazu keine pauschale Angabe gemacht werden.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Berechnung.

Meine Gesellschaft hat bereits eine Versicherungspolice. Muss ich trotzdem handeln?

Für Gesellschaften ohne Haftungsbeschränkung hat sich die Mindestversicherungssumme erhöht. Auch für die Maximierung gibt es veränderte Richtlinien. Viele aktuelle Absicherung dürften daher den neuen Anforderungen nicht gerecht werden und sollten überprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Unsere Öffnungszeiten

Mo:09:00 - 19:00 Uhr
Di:09:00 - 19:00 Uhr
Mi:09:00 - 19:00 Uhr
Do:09:00 - 19:00 Uhr
Fr:09:00 - 19:00 Uhr