Das neue Altersvorsorge-Depot ab 2027
Die neue Rente
- Das Altersvorsorgedepot löst ab 01.01.2027 die Riester-Rente ab.
- Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge werden weitergeführt und gefördert.
- Riester-Sparer:innen haben Anspruch in ein Altersvorsorgedepot zu wechseln.
- Es werden maximal zwei Verträge staatlich gefördert.
- Alte und neue Förderung können nicht kombiniert werden.
Das System der Riester-Förderungen wird am 01.01.2027 durch das neue Fördersystem nach dem Altersvorsorgereformgesetz abgelöst. Riester-Kundinnen und -kunden können die bisherige Förderung aber auch beibehalten, wenn sie möchten. Je nach individuellen Rahmenbedingungen kann dies von Vorteil sein.
Sie interessieren sich für eine Indikation, welche der beiden Förderungen für Sie vorteilhafter sein könnte? Vergleichen Sie mit unserem Fördervergleichsrechner die alte Fördersystematik (Riester-Rente) mit der neuen Förderung, basierend auf Ihren persönlichen Angaben.
- Grund- und Kinderzulage
- 50% Förderung auf die ersten 360€ Einzahlung pro Jahr
- Berufseinsteiger-Bonus
- Teilkapitalisierung möglich
- Lebenslange Rente
- Wechseloption für Bestandsverträge
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Häufig gestellte Fragen
Der Staat fördert mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 auch weiterhin Altersvorsorgeverträge mit voller Beitragsgarantie. Zusätzlich sind ab 2027 auch Altersvorsorgeprodukte mit einer reduzierten Beitragsgarantie von 80 Prozent förderfähig. Die abgesenkte Beitragsgarantie von 80 Prozent eignet sich für Kundinnen und Kunden, die eine chancenorientierte Altersvorsorge mit einem Maß an Sicherheit verbinden wollen.
Ein erklärtes Ziel der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist es, die Renditechancen des Kapitalmarkts stärker zu nutzen, damit Anlegerinnen und Anlegern im Alter mehr Geld zur Verfügung steht. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz fördert der Staat ab 2027 deshalb zum ersten Mal auch Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie. Das Ende der Beitragsgarantie als feste Voraussetzung für die Förderung der privaten Altersvorsorge eröffnet allen Anbietern größere Spielräume bei der Kapitalanlage. Auch renditeorientiertere Altersvorsorgeprodukte, zum Beispiel auf der Basis von Fonds und ETFs, werden ab 2027 staatlich gefördert.
Im Gesetz wird diese neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie als "Altersvorsorgedepot" bezeichnet. Der Begriff Altersvorsorgedepot wird oft unscharf für alle neuen Förderprodukte und das gesamte Fördersystem verwendet. Streng genommen ist ein Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorgereformgesetz immer ein Altersvorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie, im Gegensatz zu Altersvorsorgeverträgen mit Beitragsgarantie (Garantieprodukte).
Die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Altersvorsorgereformgesetzes für Einzahlung, Auszahlung und die Beitragsgrenzen gelten einheitlich für alle staatlich geförderten Produkte. Altersvorsorgedepot, Garantieprodukte und Standarddepot funktionieren grundsätzlich nach denselben Regeln. Die folgende Erläuterung zur Funktionsweise des Altersvorsorgedepots gilt für alle staatlich geförderten Produkte.
In der Einzahlungsphase (Ansparphase) investieren Sie monatlich oder jährlich Geld in Ihr Altersvorsorgedepot. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie in der Einzahlungsphase einen Mindestbeitrag einzahlen. Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger-Bonus und möglichen Steuervorteilen. Wie schon bei der Riester-Rente muss die Förderung für das Altersvorsorgedepot beantragt werden.
In der Auszahlungsphase wird Ihnen dann das erwirtschaftete Kapital und eine mögliche Rendite Ihrer Anlage ausgezahlt. Sie können sich zu Beginn der Auszahlungsphase optional 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahl… Für die restliche Auszahlung können Sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan wählen.
- Mindestbeitrag: 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat), sonst keine Förderung
- Förder-Grenze: Förderung bis maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr
- Beitragsproportionale Förderung abhängig von der Höhe des geleisteten Eigenbeitrages
In der Einzahlungsphase bauen Sie durch Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot Vermögen für Ihre Altersvorsorge auf. Während dieser Zeit muss ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden, um für dieses Jahr eine staatliche Förderung zu bekommen. Es werden Beiträge bis maximal 1.800 Euro durch Zulagen gefördert. Für alle jährlichen Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot gibt es eine Höchstgrenze von 6.840 Euro.
Mindestbeitrag: Wie viel muss ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Um in einem Jahr die staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot zu bekommen, müssen Sie mindestens 120 Euro pro Jahr, das sind zehn Euro pro Monat, einzahlen.
Maximalbeitrag: Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Sie können in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot maximal 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auch wenn die Höchstgrenze für die staatliche Förderung eines Altersvorsorgedepots bei nur 1.800 Euro liegt, können Sie in Ihren Vertrag zusätzlich 5.040 Euro im Jahr einzahlen.
Mehrere Verträge: Kann ich mehr als ein Altersvorsorgedepot haben?
Es sind maximal zwei Altersvorsorgedepot-Verträge möglich.
Die Förderung gilt pro Person und wird bei zwei Verträgen nicht doppelt gewährt.
Es werden pro Person maximal zwei Altersvorsorgeverträge staatlich gefördert.
Das Gesetz erlaubt zwei Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig. Wenn Sie zwei Verträge haben, können Sie die Förderung zwischen den Verträgen aufteilen, aber ein zweiter Vertrag erhöht Ihre Gesamtförderung nicht. Die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot gilt pro Person und nur einmal für einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Auch der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ist begrenzt und kann schon mit einem Altersvorsorgedepot erreicht werden. Ein zweiter Vertrag verdoppelt also weder die Förderung noch den direkten Steuervorteil. Er bringt Ihnen aber einen indirekten Steuervorteil: Das gesamte Guthaben in beiden Verträgen wächst in der Ansparphase, wie zum Beispiel auch bei anderen Rentenversicherungsprodukten, komplett steuerfrei (keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne).
- Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr
- Die Auszahlungsphase muss spätestens mit der Vollendung des 70. Lebensjahrs beginnen
- Auszahlung von 30 Prozent des Depotwerts zu Beginn der Auszahlungsphase möglich
- Auszahlung als lebenslange Rentenzahlung oder Auszahlungsplan
Das Altersvorsorgedepot soll Ihre finanzielle Situation im Rentenalter verbessern. Der Staat knüpft die Förderung deshalb an die Bedingung, dass Sie frühestens im Alter von 65 Jahren und spätestens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr auf das Geld zugreifen können. Mit Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich einen Teil des Kapitals auszahlen lassen. Die weitere Auszahlung erfolgt dann je nach Ausgestaltung Ihres Vertrages als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan. Es ist nicht so, dass Sie bei jedem Altersvorsorgedepot-Vertrag immer zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan wählen können. Je nach Anbieter wird die Ausgestaltung der Verträge sehr unterschiedlich sein. Manche Anbieter werden vielleicht nur einen Auszahlungsplan, andere nur Rentenzahlungen anbieten.
Lebenslange Rente
Wenn Ihr Vertrag das so vorsieht, können Sie sich Ihr angespartes Kapital als lebenslange Rente auszahlen lassen. Die Rente wird Ihnen garantiert bis ans Lebensende gezahlt, egal, wie alt Sie werden. Die Rentenzahlungen erfolgen in der Regel monatlich und können frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen. Die lebenslangen Rentenzahlungen sind grundsätzlich in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Soweit die lebenslange Rentenleistung auf nicht geförderten Beiträgen beruht, ist die lebenslange Rentenleistung nur mit dem sogenannten "Ertragsanteil" steuerpflichtig. Und Sie schützen sich mit einer lebenslangen Rente vor der Gefahr, im Alter ohne ausreichende finanzielle Mittel dazustehen, insbesondere wenn Sie ein hohes Alter erreichen. Die Ausgaben für z. B. Miete, Gesundheit, Hobbys und Dienstleistungen fallen auch im Ruhestand an beziehungsweise steigen sogar.
Teilkapitalisierung
Mit dem Beginn der Auszahlungsphase, zwischen dem vollendeten 65. und vor dem vollendeten 70. Lebensjahr, können Sie sich bis zu maximal 30 Prozent des Kapitals aus Ihrem Altersvorsorgedepot als sogenannte Teilkapitalisierung auszahlen lassen. Sie müssen diese Auszahlung grundsätzlich mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Bei einem Altersvorsorgedepot ist die Teilkapitalisierung von 30 Prozent die einzige Möglichkeit einer größeren Kapitalauszahlung. Eine Auszahlung des gesamten Kapitals ist nicht möglich. Die Teilkapitalisierung in der Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots ist optional. Sie müssen sie nicht in Anspruch nehmen.
Auszahlungsplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr
Wenn Ihr Vertrag das so vorsieht, können Sie sich Ihr Altersvorsorgedepot auch über einen Auszahlungsplan auszahlen lassen. Mit dem Auszahlungsplan zahlt der Anbieter Ihr Geld dann, zum Beispiel monatlich, aus. Sie können den Auszahlungsplan frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen und er darf nicht vor dem vollendeten 85. Lebensjahr enden.
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