Welche Szenarien treiben Unternehmern und Geschäftsführern "den Schweiß auf die Stirn"?

Unser Vorschlag zum Riskmanagement für Unternehmer, Geschäftsführer und Entscheider

Sofern Sie sich eines der folgenden Themen/Szenarien in Ihrem Unternehmen vorstellen können, sollten Sie sich unbedingt unten die weitergehenden Informationen ansehen:

BETRIEBSUNFALL MIT SCHWERVERLETZTEM und anschließender Strafanzeige gegen den Unternehmer oder Geschäftsführer wegen schwerer Körperverletzung und Regress der Berufsgenossenschaft

Verstoß gegen die DSGVO, COMPLIANCE-REGELN oder MINDESTLOHNGESETZ (MiLog)

INSOLVENZANTRAG, INSOLVENZANFECHTUNG und HAFTUNG mit seinem Privatvermögen

vertraute/r Mitarbeiter/in VERUNTREUT FIRMENGELDER oder begeht GEHEIMNISVERRAT

DIGITALER OVERKILL in Zeiten von Technik 4.0 und damit verbundenem Betriebsausfall

Sie treffen Entscheidungen mit HOHEN FINANZIELLEN RISIKEN (Liquiditätsplanung,
Investitionen, Kreditbedarf- und Beschaffung oder Projektleitung)

Betriebsnachbarn oder Umweltorganisationen erstatten auf Vermutungen basierend Strafanzeige wegen UMWELTVERSCHMUTZUNG

Konkurrenten oder ehemalige Mitarbeiter erstatten zur Schädigung Ihres Unternehmens eine Strafanzeige wegen dem Vorwurf der STEUERHINTERZIEHUNG, UNTGREUE, SUBVVENTIONSBBETRUG oder GELDWÄSCHEVERSTÖSSE.

Als Unternehmer und/oder Geschäftsführer sind Sie persönlich für die Geschäfts- und Betriebsabläufe, den unternehmerischen Entscheidungen und deren finanziellen Risiken und letztendlich aus juristischer Sicht als sogenannter Garant (*) auch für Ihre Mitarbeiter verantwortlich.

Seit Jahren steigen in Deutschland diese Anforderungen an Unternehmer, Geschäftsführer und Entscheider. Komplexe Gesetze wie z.B. die Compliance Regelungen verschärfen die Haftung und sind der Grund für steigende Klagen. Eine falsche Entscheidung oder ein im hektischen Betriebsalltag übersehenes Gesetz reicht aus, um für diese u.U. unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften.

* = Der Garant ist eine Person, die aufgrund einer rechtlichen Pflicht (Garantenpflicht) zum Eingreifen, also einem aktiven Handeln verpflichtet ist. Größte Bedeutung hat die Person des Garanten im deutschen Strafrecht. Nach § 13 Abs. 1 Strafgesetzbuch hat der Garant für sein Unterlassen wie ein Begehungstäter einzustehen. (Quelle: wikipedia)

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