Zum 01.08.2022 tritt das "Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" in Kraft.
Die auch abkürzend als "BRAO-Reform" bezeichnete umfangreiche Gesetzesreform ändert in erster Linie die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater zur Ausübung ihres Berufes bilden dürfen ("Berufsausübungsgesellschaften").
Dabei wird auch die Versicherungspflicht für Gesellschaften grundlegend reformiert und zwischen den Berufsständen harmonisiert.
Die Reformänderungen haben Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zahlreicher Kanzleien. Inwieweit Handlungsbedarf besteht, hängt davon ab, in welcher Gesellschaftsform diese heute organisiert sind und welchen Versicherungsschutz sie bereits heute vorhalten.
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