Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung in 1995 ist viel zum Thema gesprochen und eins immer wieder erklärt worden.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Das bedeutet, dass wir im Falle einer Pflegedürftigkeit einen nicht unerheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Auch die Änderung in 2017 hat an der Situation kaum verändert.
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