Vermögenswirksame Leistungen = Geschenktes Geld!
Viele verpassen diese Chance, obwohl es im Arbeitsvertrag steht und du Anspruch drauf hast.
Es ist ganz einfach: Ein paar Klicks und ein Anruf - und du bist dabei.
Kein Cent Kosten für dich - der Arbeitgeber zahlt und die Allianz macht den Rest.
Andersrum geantwortet: Wer nicht?
Keine Vermögenswirksamen Leistungen erhalten Rentner, Selbständige & Gewerbetreibende und freie Mitarbeiter.
Nein!
Vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Diese sind nur dann verbindlich mit Rechtsanspruch, falls man an einen Tarifvertrag gebunden ist und diese dort festgelegt sind.
Ja, während der Phase wo das Geld angespart wird, erhöht sich dein Bruttogehalt um die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen. Dadurch kann es sein, dass du etwas mehr Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer zahlst.
Die Ablaufleistung wird dann auch je nach Durchführungsweg besteuert.
Nein, die Leistung ist komplett frei von Auflagen. Egal ob für eine Wohnung, Küche, Auto oder Jet-Ski... dein Geld, deine Wünsche!
Je nach Anlageform beträgt die Anspardauer mindestens 6 Jahre. Ab dem 7. Jahr darf man es frei verwenden.
Nein, leider nicht. Dies ist leider in den gesetzlichen Bestimmungen so geregelt.
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