Jede Menge Angestellte verschenken jeden Monat Geld

Schluss damit - jetzt ganz einfach VL beantragen mit dem Allianz Team Pauli

Vermögenswirksame Leistungen = Geschenktes Geld!
Viele verpassen diese Chance, obwohl es im Arbeitsvertrag steht und du Anspruch drauf hast.
Es ist ganz einfach: Ein paar Klicks und ein Anruf - und du bist dabei.
Kein Cent Kosten für dich - der Arbeitgeber zahlt und die Allianz macht den Rest.

  • Sparbeiträge zahlt dein Arbeitgeber
  • unkomplizierter Antragsstellung mit komplett Service über Allianz
  • sicherer Kapitalaufbau zur freien Verwendung
  • auf Wunsch kann freiwillige Zuzahlung erfolgen
  • alle am Markt verfügbaren Durchführungsmodelle möglich - du entscheidest

Dein Ratgeber rund ums Thema Vermögenswirksame Leistungen

Wer bekommt eigentlich Vermögenswirksamen Leistungen?

Andersrum geantwortet: Wer nicht?
Keine Vermögenswirksamen Leistungen erhalten Rentner, Selbständige & Gewerbetreibende und freie Mitarbeiter.

Habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

Nein!
Vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Diese sind nur dann verbindlich mit Rechtsanspruch, falls man an einen Tarifvertrag gebunden ist und diese dort festgelegt sind.

Muss ich die Leistung versteuern?

Ja, während der Phase wo das Geld angespart wird, erhöht sich dein Bruttogehalt um die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen. Dadurch kann es sein, dass du etwas mehr Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer zahlst.
Die Ablaufleistung wird dann auch je nach Durchführungsweg besteuert.

Darf ich die Ablaufleistung nur für bestimmte Zwecke verwenden?

Nein, die Leistung ist komplett frei von Auflagen. Egal ob für eine Wohnung, Küche, Auto oder Jet-Ski... dein Geld, deine Wünsche!

Wie war das gleich mit dieser Frist und zeitlichen Ablauf?

Je nach Anlageform beträgt die Anspardauer mindestens 6 Jahre. Ab dem 7. Jahr darf man es frei verwenden.

Bekomme ich vom Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen auch in der Elternzeit?

Nein, leider nicht. Dies ist leider in den gesetzlichen Bestimmungen so geregelt.

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