Bestens abgesichert im Beamtenverhältnis

Finanzieller Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit

Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit.

Vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz berücksichtigt über zwei Phasen mit unterschiedlich abschließbaren Rentenhöhen den sich verändernden Absicherungsbedarf von Beamten und ermöglicht einen passenden Schutz.

Wir bieten Ihnen eine echte DU-Klausel an, das heißt wir folgen bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit der Entscheidung des Dienstherrn und nehmen keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit vor.

Bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit leisten wir eine monatliche Rente und es sind keine Beiträge mehr zu zahlen.

Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung lässt sich je nach Lebenssituation flexibel gestalten – z. B. bei Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe, Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebenszeit, bei Heirat oder Geburt des Kindes.

  • garantierte Rente ab dem ersten Beitrag
  • Rentenhöhe abhängig von Ihrem persönlichem Bedarf wählen
  • Höhe der Rente nachträglich anpassbar

Wie lange zahlt die DU-Versicherung der Allianz?

So lange Sie berufs- oder dienstunfähig sind, erhalten Sie von der Allianz im Rahmen der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rente in vereinbarter Höhe – längstens bis zum festgelegten Vertragsende. Das festgelegte Vertragsende sollte sich am Eintritt in den Ruhestand orientieren. Für die Dauer der Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind keine Beiträge zu zahlen.

Wann gilt man als dienstunfähig und wer stellt das fest?

Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Als Grundlage für die Entscheidung dienen das Gutachten eines Amtsarztes sowie ggf. weitere Gutachten. Der Antrag auf Dienstunfähigkeit kann aber auch vom Beamten selbst ausgehen. Bis zur endgültigen Feststellung der Dienstunfähigkeit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienstbezüge in voller Höhe.

Der Beamte hat immer die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Zudem ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht unumkehrbar. So ist der Beamte verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung zu seiner vollen Dienstunfähigkeit zu ergreifen. Bis zu zehn Jahre nach der Feststellung kann ein Beamter in den aktiven Dienst zurückgerufen werden, wenn seine Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähig und Dienstunfähig?

Berufsunfähigkeit liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. In der Regel haben die Versicherer die gesetzliche BU-Definition in die Versicherungsbedingungen übernommen und es reicht aus, wenn Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für einen Zeitraum von z.B. sechs Monaten (wie bei der BU Plus der Allianz) gegeben ist. Die Feststellung erfolgt durch den behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt. Die Berufsunfähigkeitsdefinition ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer enthalten.

Die Dienstunfähigkeit ist u.a. im Bundesbeamtengesetz und den Landesbeamtengesetzen geregelt. Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Es gibt keine 50-Prozent-Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr weitgehend unabhängig und auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Dies kann bedeuten, dass der Versicherte zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da die Person (theoretisch) noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben (abstrakte Verweisung). Die Allianz verzichtet seit vielen Jahren auf die abstrakte Verweisung. Die Dienstunfähigkeitsdefinition ist ebenfalls in den jeweiligen Versicherungsbedingungen enthalten.

Kann man die DU-Versicherung von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, solange die steuerlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer und Beamte gilt für Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr. Selbständige können jährlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Häufig werden diese Höchstgrenzen aber bereits von den Beiträgen z.B. zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufgebraucht, sodass die Beiträge für die BU- und DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Die Beiträge zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind im Rahmen der Steuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ einzutragen.

Stand 28.12.2020

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist generell für alle Beamten sinnvoll, die ihr Einkommen absichern möchten und sich dabei nicht nur auf die gesetzliche Absicherung verlassen wollen. So müssen Sie nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten, wenn Sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Vor allem für junge Beamte ist die Absicherung wichtig, da Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit nur unzureichende gesetzliche Ansprüche haben. Lediglich Beamte auf Lebenszeit haben nach einer in der Regel 60-monatigen Wartefrist gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser baut sich aber erst mit steigender Anzahl der Dienstjahre auf.

Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist außerdem für diejenigen sinnvoll, die z.B. heute schon wissen, dass sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, z.B. für Lehramtsstudierende. Für die Zeit des Studiums sind sie nämlich auch bei Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert.

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