25.05.2021

Privat vorsorgen mit der Allianz Betriebsrente

Das kleine Versicherungs-Einmaleins. Diesmal: Die betriebliche Altersvorsorge

115 Euro sparen – weniger als die Hälfte bezahlen: Dank staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss (je nach Produkt) kann ein alleinstehender Durchschnittsverdiener mit einem Nettoaufwand von circa 50 Euro 115 Euro in die Betriebsrente einzahlen.

   
Was ist das Grundprinzip?
Wer im Alter finanziell abgesichert sein möchte, sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen, sondern auch privat vorsor­gen. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch Betriebs­rente genannt. Ein Teil des monatlichen Bruttogehalts fließt dabei direkt in eine Rentenversicherung.

Wer sollte sie abschließen? Jeder Berufstätige! Besonders, wenn eine Rentenlücke absehbar ist. Darunter versteht man finanzielle Einschnitte, die bei Renteneintritt entstehen, sodass der gewohnte Lebensstandard nicht gehalten werden kann. Ver­dient zum Beispiel ein 35-­jähriger alleinstehender Arbeitnehmer 1936 Euro netto, hat er bei Renteneintritt mit 67 Jahren 889 Euro weniger monatlich zur Verfügung. Bei vorgezogenem Ruhestand wird die Versorgungslücke sogar noch größer.

Bekommt jeder eine betriebliche Altersvorsorge? Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland hat seit 2002 einen Rechtsanspruch da­rauf, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren. Für alle Be­dürfnisse gibt es das passende Produkt: Direktversicherung, Pensionsfonds oder die Pensionszusage. Bietet der Arbeitgeber eine Unterstützungskasse oder Di­rektzusage an, kann auch diese durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

Was kostet die Versicherung? Wenn beispielsweise vom monatlichen Bruttoein­kommen 100 Euro in eine Betriebsrente fließen, sparen Arbeitnehmer Steuern und in der Regel Sozialabgaben. Der tatsächliche Nettoaufwand beträgt somit circa 50 Euro (s. Grafik). Bei Sozialversicherungsersparnis kommt noch ein Ar­beitgeberzuschuss hinzu, der den Beitrag zur Betriebsrente erhöht.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie den Vertrag mitneh­men – oder Ihre bAV aus eigenen Mitteln fortführen. Lassen Sie sich von uns beraten!  

Foto  iStock/Ja‘Crispy

Das könnte Sie auch interessieren

Unsere Öffnungszeiten

Mo:10:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di:10:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Mi:10:00 - 13:00 Uhr
Do:10:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr:10:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr