30.03.2021

Tierische Schäden: Ich glaub’, mich tritt ein Pferd


Wenn sich Mensch und Tier ins Gehege kommen, kann es teuer werden. Manche Geschichten klingen dabei zu kurios, um wahr zu sein. Einige lehrreiche Versicherungsfälle

»Sh… happens«
… ist eine neue Serie auf 1890 digital, in der wir über kleine und große Missgeschicke berichten. Als Versicherer kennt sich die Allianz damit aus, wenn etwas schief läuft – und ist verlässlich für ihre Kunden da.

Bei dem Schäferhund, der in Franken in einem Karpfenteich wilderte, muss es sich um einen ganz besonderen Feinschmecker gehandelt haben. Rund 40 Leckerbissen schwammen direkt vor seiner Schnauze herum, doch der Hund angelte sich ausgerechnet die dicksten Fische im Teich: drei Koi-Karpfen, die erlesensten Fische überhaupt. Die japanischen Edelfische waren zusammen rund 17.000 Euro wert. War ziemlich teuer, dieses Sashimi.

Wenn Tiere zum Versicherungsfall werden, klingen die dazugehörigen Akten oft wie das Drehbuch einer Komödie oder eines Horrorfilms: Ein Seehund beißt einen Strandgänger in den Hintern. Ein Schwein versetzt beim Füttern einem Bauern einen wuchtigen Kopfstoß. Eine Elster reißt eine Fleischwunde ins Gesicht eines Spaziergängers. Eine Maus schnappt zu, als ein Tierfreund sie vor einer Katze retten will. Ein Baby-Hai beißt einen Fischer in den Zeh.

Giraffe im Auto

Eine recht kuriose Geschichte erlebte auch ein Allianz Kunde, der gemeinsam mit Freundin und Kind mit offenem Seitenfenster durch den Serengeti-Park Hodenhagen bei Hannover fuhr. Während eines kurzen Stopps steckte plötzlich eine Giraffe ihren Kopf in den Wagen, um an im Fußraum liegendes Obst zu gelangen. Das Tier erschrak ebenso sehr wie die Autoinsassen. Es versuchte, den Kopf zurückzuziehen, blieb jedoch mit den Hörnern am Türrahmen hängen. Erst nach einigem Hin und Her gelang es der Giraffe, den Kopf wieder aus dem Fahrzeug zu ziehen. Die Familie beendete daraufhin ihren Ausflug, kam ansonsten aber mit dem Schrecken davon. Die Allianz ersetzte den Schaden an der Tür, immerhin mehrere Tausend Euro.

Zu einem Schaden von 3.600 Euro kam es, als in der Nähe von Dessau ein Ziegenbock seinen vermeintlichen Feind mit sich selbst verwechselte. Nachdem das kopfstarke Tier ausgebüxt war, näherte es sich einem großen Möbelhaus und blieb dann wie angewurzelt vor der großen Schaufensterscheibe stehen. Darin sah es sich selbst und fixierte wutentbrannt sein Spiegelbild. Mit gesenkten Hörnern stürmte der Ziegenbock los – die Scheibe zersprang in 1000 Stücke.

Häufiger als Unfälle mit Giraffen oder Ziegenböcken sind Zusammenstöße mit Rehen, Hirschen, Feldhasen, Luchsen oder Füchsen, dem sogenannten Haarwild. 2019 registrierten die deutschen Versicherer rund 295.000 solcher Unfälle – das sind mehr als 800 pro Tag. Insgesamt verursachten die Tiere Schäden in Höhe von mehr als 885 Millionen Euro.

Aber auch zu anderen Zusammenstößen kann es im Straßenverkehr kommen. So lief einem 30-jährigen Autofahrer ein ausgebüxtes Känguru vor den Kühler – nicht in Australien, sondern in der Oberpfalz wohlgemerkt. Das Beuteltier war einem 49-jährigen Zoohändler entwischt, dem es nicht gelang, es wieder einzufangen. Auf der Flucht hüpfte das Tier vor das Auto des jungen Mannes. Das Känguru kam mit dem Schrecken davon, der Fahrer mit einem Blechschaden.

Wer im Straßenverkehr jedoch mit einem Känguru oder dem eher in Deutschland ansässigen Rind oder Schaf kollidiert, kann nicht immer auf die Entschädigung seines Versicherers hoffen. In den Allianz Autotarifen spielt es hingegen keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit jeglichem Tier entstehen – also auch mit sprunghaften Kängurus oder halsstarrigen Giraffen.

Elch ausgewichen – und Bär angefahren

Oder mit einem herrenlosen Kamel, wie es einem deutschen Entwicklungshelfer auf einer kenianischen Schotterpiste passierte. Das Tier schoss aus dem Gebüsch auf die Straße und lief gegen den Jeep des Deutschen. Windschutzscheibe und Karosserie des Fahrzeugs wurden bei dem Zusammenprall nahe einer Brücke stark beschädigt. Die Allianz regulierte den Schaden über ihre Auslandsabteilung in Frankfurt innerhalb weniger Tage. Für das Kamel endete der Unfall allerdings tödlich.

Glimpflicher ging ein Unfall für einen Elch in Norwegen aus. Ein Autofahrer war gegen Mitternacht auf einer Landstraße unterwegs und konnte ihn gerade noch rechtzeitig erkennen. Reaktionsschnell wich der Fahrer dem Elch aus – und fuhr geradewegs in einen Bären hinein, der ein paar Meter weiter am Straßenrand stand. Der Fahrer hatte sein Auto schon stark abgebremst, sodass der Bär nur leicht verletzt wurde.

Es sind aber nicht immer nur die Tiere, die am Ende als die Leidtragenden dastehen: In einem Wald bei Grodno in Belarus hatte ein Jäger einen Fuchs angeschossen und plante, ihn mit dem Gewehrkolben von seinem Leid zu erlösen. Reflexartig schlug das Tier mit der Pfote – und traf dabei ausgerechnet den Abzug der Waffe. Die Kugel durchschlug den Oberschenkel des Jägers. Während der Mann in eine Klinik gebracht werden musste, konnte der nur leicht verletzte Fuchs entkommen.

Noch so ein Problemtier: das Wildschwein. Jagdpächter sind nämlich dafür verantwortlich, dass deren Bestand nicht zu groß wird. Wenn eine fahrlässig große Rotte das benachbarte Kartoffelfeld eines Bauern umpflügt, muss der Jagdpächter unter Umständen dafür haften. An einem Schaden, den ein Wolf anrichtet, trägt ein Jagdpächter dagegen keine Mitschuld.

Kamel rammt Spaziergängerin

Wenn kleine Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen einen Schaden verursachen, übernimmt den die Privathaftpflichtversicherung. Für Hunde und Pferde sind aber in einigen Bundesländern spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Weshalb das sinnvoll ist, zeigt der Fall einer Pferdebesitzerin, deren Gestüt in der Nähe einer Landstraße lag.

Nach einem Ausritt hatte sie den Riegel der Pferdebox nicht richtig geschlossen. Das Pferd konnte die Tür aufdrücken und brach aus. Auf der Straße kollidierte es mit einem Auto, ein weiterer Wagen fuhr auf den ersten auf. Der eine Autofahrer ist seither querschnittsgelähmt, der andere konnte ein halbes Jahr lang nicht arbeiten. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten und Sachschaden summierten sich auf 620.000 Euro.

Im Extremfall können sich Tierhalter strafbar machen, wenn sie ihre Tiere nicht unter Kontrolle halten. In Teltow bei Potsdam wurde eine Spaziergängerin von einem Kamel umgerannt. Das Tier war bereits zum zweiten Mal aus einem Wanderzirkus ausgebrochen. Der Besitzer bekam das Kamel wieder – zusammen mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Auch der Fall des fränkischen Schäferhundes, der drei Koi-Karpfen verspeist haben soll, beschäftigte am Ende ein Gericht. Der Hundehalter hatte zwar eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die aber weigerte sich zu zahlen, weil keine Fischköpfe, Gräten oder sonstige Reste der Fische zu finden waren. Den delikaten Fall entschied dann das Landgericht Coburg. Der als Zeuge aufgerufene Fischhändler konnte sich dann aber auch nicht mehr daran erinnern, die Fische jemals verkauft zu haben. Für die Richter war das zu viel Anglerlatein auf einmal, weshalb sie den Versicherer von der Zahlungspflicht befreiten.


Text 
                   Daniel Aschoff, Chelsea Walpert
Illustrationen  Anja Stiehler, Veronika Kieneke

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