Die Reiselust ist ungebrochen: Sechs von zehn Deutschen haben im vergangenen Jahr einen mindestens fünftägigen Urlaubstrip unternommen. Doch manchmal hält die schönste Zeit des Jahres unangenehme Überraschungen parat. Wie Sie sich von Urlaubspannen nicht auf die Palme bringen lassen, zeigen fünf echte Fälle aus unseren Akten.

Fall 1: Schäden am Mietwagen
Mit einem Auto ist man im Urlaubsland unabhängiger, denkt sich Mike U., und nimmt sich in Spanien einen Mietwagen. Doch nach dem Sommerurlaub landet eine überraschend hohe Rechnung der Mietwagenfirma in seinem Briefkasten. Die spanische Firma behauptet, dass Mike den Wagen mit mehreren Kratzern und Dellen zurückgegeben habe. Schäden, die bei der Anmietung des Pkw noch nicht vorhanden gewesen wären. Doch Mike U. ist sich sicher, den Wagen unversehrt zurückgegeben zu haben. Er schaltet einen Anwalt ein, der die Mietwagenfirma auffordert, Beweise für die angeblich von Mike verursachten Schäden vorzulegen. In der weiteren Kommunikation stellt sich heraus, dass die Schäden bereits vor der Anmietung des Wagens vorhanden waren. Die Forderungen an Mike haben sich damit erledigt.

Schimmel statt Relax-Ambiente: Hier sind ein Plan B und Rechtsschutz nötig
Fall 2: Schimmel im Hotelzimmer
Endlich in Griechenland angekommen, denkt Ralf S. und stellt seinen Koffer ab. Als Erstes lüftet er das Hotelzimmer, in dem es ungewöhnlich feucht ist. Bei genauem Hinsehen entdeckt er Schimmelflecken im Raum – an mehreren Stellen. Er wendet sich an die Hotelrezeption und verlangt ein anderes Zimmer. Doch das Hotel ist ausgebucht und kann keine Alternative anbieten. Ralf sucht selbstständig nach einer Lösung und bucht kurzfristig eine andere, leider aber auch teurere Unterkunft.
Mithilfe eines Anwalts kann er nach dem Urlaub die Rückerstattung der Kosten bewirken, die ihm durch den Wechsel des Hotels entstanden sind, und bekommt für die entstandenen Unannehmlichkeiten eine zusätzliche Entschädigung.

Fall 3: Anschluss verpasst
Familie R. freut sich auf den Urlaub in Thailand. Zunächst soll es im Flugzeug von München nach Bangkok gehen, um dann mit einem Anschlussflug die finale Destination – eine Urlaubsinsel – zu erreichen. Aufgrund technischer Probleme wird jedoch der Flug nach Bangkok um mehrere Stunden verschoben. Die Verspätung führt dazu, dass Familie R. den Anschlussflug verpasst und eine Nacht in Bangkok verbringen muss. Die Fluggesellschaft bietet nur minimale Unterstützung an und weigert sich, die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen. Hinzu kommt, dass der nächste verfügbare Flug erst am Abend des Folgetages stattfindet, wodurch die Familie einen ganzen Urlaubstag verliert. Nach dem Urlaub übernimmt ein Anwalt die rechtliche Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft, die schließlich eine angemessene Entschädigung zahlt.

Fall 4: Konflikt mit Nachbarn
Ein gemütliches Ferienhaus an der Ostsee: Familie A. will den Urlaub genießen. Und weil man nicht immer am Strand sein kann, hat das gemietete Ferienhaus auch einen Garten, in dem die Kinder spielen können. Doch schon am zweiten Urlaubstag kommt es zu einem Konflikt mit den Nachbarn. Diese finden, dass die Kinder zu laut sind, beschweren sich und drohen schließlich sogar damit, rechtliche Schritte wegen Ruhestörung einzuleiten. Familie A. sucht über die Hotline ihrer Rechtsschutzversicherung Rat bei einem Anwalt, um die Situation zu klären. Seine Hinweise entspannen die Situation – und der Urlaub kann ohne weitere Konflikte fortgesetzt werden.

Türöffner: Wenn der Schlüssel plötzlich eigene Wege geht, kümmert sich die Haftpflichtversicherung um Ersatz
Fall 5: Schlüssel verloren
Der Flieger startet früh am Morgen. Klara B. kommt deutlich vor der Check-in-Zeit des Hotels auf Mallorca an. Kein Problem, sie will den Vormittag gleich am Strand verbringen und hat die fertig gepackte Badetasche deshalb als Handgepäck dabei. Darin befindet sich auch der Schlüsselbund für ihr Zuhause. Sie sieht ihn zuletzt, als sie am Strand auf Mallorca das Badetuch hervorholt. Später, im Hotelzimmer angekommen, ist der Schlüssel verschwunden. Sie hat ihn verloren.
Vom Hotel aus meldet Klara B. den Verlust ihrer Haftpflichtversicherung. Diese kümmert sich um alles Weitere, stimmt das Vorgehen mit dem Vermieter ab und sorgt dafür, dass der verlorene Schlüssel beim Hersteller der Schließanlage gemeldet und nachbestellt wird. Als Klara B. aus dem Urlaub zurückkommt, kann sie ihre Wohnung mit einem neuen Schlüssel öffnen.
Text Petra Benesch