Wir möchten nicht, dass Sie...

nachdem wie Sie in den Ruhestand verabschiedet haben, Zeitung austragen.
Wieso?

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (2014: bis zu 238 Euro monatlich)
  • Einfach und flexibel
  • "Hartz-IV-sicher": Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher
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